Wohnbeihilfe, Fonds und Förderungen Wien
Wenn die Miete zu hoch ist
Was ist Wohnbeihilfe?
Die Wohnbeihilfe hilft Menschen, ihre Miete zu bezahlen. Zum Beispiel Menschen, die wenig Geld verdienen. Wer Wohnbeihilfe beziehen kann und warum, das ist in jedem Bundesland anders. Infos über die Voraussetzungen in Ihrem Bundesland finden Sie in diesem Kapitel.
Bekomme ich Wohnbeihilfe?
Wohnbeihilfe können Sie in Wien nur für eine Wohnung beantragen, in der Sie schon wohnen. Für eine Wohnung in der Zukunft können Sie keine Wohnbeihilfe beantragen.
Voraussetzungen für die Wohnbeihilfe sind:
- Sie haben die Österreichische Staatsbürger*innenschaft
- oder Sie sind Staatsbürger*innenschaft eines EU-Landes
- oder Sie sind der österreichischen Staatsbürger*innenschaft gleichgestellt, beispielsweise asylberechtigt
- oder Sie leben seit mindestens fünf Jahren legal in Österreich.
Außerdem müssen Sie diese Punkte erfüllen:
- Sie haben einen Mietvertrag, oder Nutzungsvertrag für die Wohnung.
- Sie sind in der Wohnung gemeldet.
- Sie bezahlen die Miete selbst.
- Sie verdienen aktuell mindestens so viel Geld wie das Mindesteinkommen. Mindesteinkommen ist das Minimum, wie viel eine Person verdienen muss, um grundlegende Bedürfnisse bezahlen zu können. Wie hoch das Mindesteinkommen ist, finden Sie hier: Informationen über das Einkommen Ihres Haushalts, Stadt Wien
Oder:
- Sie verdienen aktuell kein Geld. Aber Sie hatten in den vergangenen 10 Jahren eine Arbeit wo Sie Geld verdient haben. Ihr Einkommen dort war mindestens so hoch wie das Mindesteinkommen.
Ob Sie Wohnbeihilfe bekommen können, finden Sie hier:
⇒ Wohnbeihilfe-Checker, Stadt Wien
Mehr Infos zur Wohnbeihilfe finden Sie hier:
Wie bekomme ich Wohnbeihilfe?
Wohnbeihilfe können Sie bei der Wohnbeihilfe Wien online beantragen:
Was ist die Superförderung?
Die Superförderung ist eine zusätzliche Förderung zur normalen Wohnbauförderung.
Die Kosten einer geförderten Mietwohnung werden mit der Superförderung nochmals kleiner. Die Superförderung ist ein Landesdarlehen. Das bedeutet, sie muss über die monatliche Miete zurückgezahlt werden. Das Einkommen entscheidet, wie viel Sie im Monat zurückzahlen müssen.
Für eine Superförderung brauchen Sie das Wiener Wohn-Ticket. Es muss auch ein begründeter Wohnbedarf nachgewiesen werden. Ein begründeter Wohnbedarf besteht zum Beispiel, wenn die aktuelle Wohnung zu klein ist. Mehr Infos dazu finden Sie hier:
⇒ FAQs begründeter Wohnbedarf, Wohnservice Wien
Wichtig für Alleinerziehende:
Alleinerziehend zu sein, gilt als begründeter Wohnbedarf. Sie haben somit Anspruch auf eine Superförderung. Das Wiener Wohn-Ticket bekommen Sie aber nur, wenn Ihr Kind die meiste Zeit bei Ihnen im Haushalt lebt. Ihr Kind muss auch die ganze Zeit bei Ihnen gemeldet sein. Infos dazu finden Sie hier:
⇒ Wiener Wohn-Ticket für Alleinerziehende, Wohnberatung Wien
Mehr Infos zur Superförderung finden Sie auf der Website des Wohnservice Wien:
Was ist der Kautionsfonds?
Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie oft eine Kaution zahlen. Die Kaution dient dem/der Vermieter*in als eine Art Versicherung und muss bezahlt werden, bevor Sie in die Wohnung einziehen.
Wenn Sie ausziehen und die Wohnung größere Schäden hat, werden die Kosten für die Reparatur von der Kaution bezahlt. Die Höhe der Kaution ist unterschiedlich. Meistens sind es etwa 3 Monatsmieten. Für viele ist es schwer, die Kosten für die Kaution selbst zu zahlen. Dafür gibt es Kautionsfonds, die Sie finanziell unterstützen.
Manchmal sagt man zum Kautionsfonds auch Kautionsdarlehen. Der Kautionsfonds wird nicht von jedem Bundesland vergeben.
Informieren Sie sich immer auch in Ihrer Gemeinde. Fragen Sie nach Unterstützungsmöglichkeiten!
Momentan gibt es noch keinen Kautionsfonds der Stadt Wien.
Was ist der Wohnschirm bei Mietrückständen wegen der Covid-Pandemie?
Bundesweiter Wohnschirm des Sozialministeriums
Das Programm Wohnschirm hilft Personen, die wegen der Covid-Pandemie ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Das Programm Wohnschirm gibt es bis Ende 2023. Das Programm Wohnschirm ist zusätzlich zu anderen finanziellen Hilfen für Mieten.
Mehr Infos dazu gibt es hier:
⇛ Wohnschirm, Österreichisches Bundesministerium
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, dann lassen Sie sich persönlich beraten.
Beratung gibt es hier:
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, dann lassen Sie sich persönlich beraten.
Beratung gibt es hier:
Was sind Ombudsstellen und Schlichtungsstellen?
Eine Ombudsstelle ist eine Stelle, bei der sich eine Person beschweren kann, wenn es Probleme gibt. Die Ombudsstelle hilft bei einem Problem. Sie versucht zu schlichten und den Streit zu beenden. Eine Ombudsstelle heißt auch Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsstelle kümmert sich beispielsweise um diese Themen: Mietzinserhöhung, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Überprüfung des Hauptmietzinses.
Weitere Infos dazu finden Sie im Kompass im Kapitel „Unterstützung bei Wohnkonflikten„.
Gibt es Beratungsangebote zum Thema Wohnen?
Sie suchen Beratungsangebote rund um das Thema Wohnen? Sie können Ihre Wohnung nicht mehr bezahlen? Beratung kann Ihnen helfen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Mehr Infos zur Wohnungssicherung und Beratung gibt es in Kompass im Kapitel „Wohnungssicherung“