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Unterstützungsfonds für Alleinerziehende Wien

Was ist der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende?

Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende ist eine finanzielle Hilfe des Sozialministeriums.

Wer kann Unterstützung bekommen?

Sie können Unterstützung bekommen, wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft:

  • Der andere Elternteil kann keinen Unterhalt für das Kind zahlen, und Sie bekommen auch keinen Unterhaltsvorschuss.

  • Der andere Elternteil ist verstorben. Sie bekommen keine Halbwaisen- oder Waisenpension, weil der verstorbene Elternteil nicht lange genug versichert war.

  • Sie haben Angst vor Gewalt, und Sie können deswegen keinen Unterhalt vom anderen Elternteil verlangen.


Weitere Infos zum Unterstützungsfonds finden Sie hier:

⇛ Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, Sozialministerium

Was sind die Voraussetzungen?

Für den Antrag müssen Sie noch diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind alleinerziehend und wohnen mit Ihrem Kind zusammen.

  • Das Nettoeinkommen darf nicht höher als 2.768 Euro im Monat sein. Es gibt aber Ausnahmen, wenn Ihr Einkommen nur ein bisschen höher ist.

  • Sie müssen Österreicherin oder Österreicher sein oder Sie müssen das Recht haben, in Österreich zu wohnen. Das gilt zum Beispiel für Menschen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz, Menschen mit einem Aufenthaltstitel, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene. 


Weitere Infos dazu finden Sie hier:

⇛ Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, Sozialministeriumsservice

Wie viel Unterstützung gibt es?

Sie können für jedes Kind 240,60 Euro im Monat bekommen.
Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, bekommen Sie das Geld 12 Mal im Jahr.
Wenn der andere Elternteil verstorben ist und Ihr Kind keine Hinterbliebenenleistung bekommt, bekommen Sie das Geld 14 Mal im Jahr.
Danach können Sie erneut einen Antrag stellen.

Was ist die Starthilfe bei Gewalt?

Wenn Sie wegen Gewalt in einer akuten Notlage sind, können Sie zusätzlich einmal bis zu 4.000 Euro bekommen. Das kann bei einem Neuanfang helfen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Den Antrag können Sie sich auf der Website vom Sozialministeriumservice herunterladen und ausdrucken. Den ausgefüllten Antrag müssen Sie per E-Mail oder mit der Post oder persönlich einreichen. Die Kontaktdaten finden Sie direkt im Antrag.

⇛ Zum Antrag und zu den Formularen, Sozialministeriumservice

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab.Für den Antrag brauchen Sie jedenfalls:

Weitere Informationen dazu finden Sie im Antragsformular.

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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