Suche
Close this search box.
© i-stock
/
/
/
Heizkostenzuschuss und Energiegrundversorgung Wien

Heizkostenzuschuss und Energiegrundversorgung Wien

Was ist der Heizkostenzuschuss?

Der Heizkostenzuschuss ist eine einmalige Unterstützung. Der Zuschuss ist zum Bezahlen der Heizkosten. Er wird von den Bundesländern ausgezahlt. Der Zuschuss ist für Menschen mit wenig Geld.

Mehr Infos zu Energie und Wohnen gibt es im Kompass im Kapitel Energie.

Heizkostenzuschuss der Stadt Wien

Wenn Sie den Heizkostenzuschuss der Stadt Wien bekommen wollen, müssen Sie ein Beratungsgespräch bei der Stadt Wien machen. Bei dem Gespräch kann geklärt werden, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist. Einen Beratungstermin können Sie hier ausmachen:

Kontaktinfos Beratungsgespräch Heizkostenzuschuss, Stadt Wien


Für den Heizkostenzuschuss müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese finden Sie hier:

Voraussetzungen Heizkostenzuschuss, Stadt Wien

Wo kann ich mich zum Thema Heizkostenzuschuss oder Energieunterstützung in Wien beraten lassen?

Es gibt viele Stellen, wo Sie Beratung und Unterstützung finden können. Beratung ist kostenfrei. Die wichtigsten Stellen in Wien sind: 

Servicestelle der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40), Stadt Wien
Wiener Energieunterstützung, Stadt Wien
Sozialberatung Wien

Was ist eine Ombudsstelle oder Schlichtungsstelle?

Eine Ombudsstelle ist eine Stelle, bei der man sich bei Problemen beschweren kann. Die Ombudsstelle hilft dann, das Problem zu lösen. Die Volksanwaltschaft hilft bei Problemen mit Behörden. Hier geht es zur Volksanwaltschaft:

Hilfestellung bei Problemen mit Behörden, Volksanwaltschaft 

Sie haben Probleme mit Ihrem Energieanbieter? 

Wir haben Ihnen eine Liste von Ombudsstellen zusammengestellt:

Ombudsstelle für soziale Härtefälle, Wien Energie 
Ombudsstelle, Salzburg AG (Die Kontaktdaten für die Ombudsstelle finden Sie weiter unten auf der Seite) 
Ombudsstelle, Energie Graz
Schlichtungsstelle, E-Control (Neutraler Ansprechpartner bei Streitigkeiten zwischen Strom- und Gasunternehmen und ihren Kunden). 

Mehr Infos finden Sie hier:

Broschüre „Was ist die Schlichtungsstelle“, e-control

© ÖPA

Unser Tipp:

Mehr Infos über die Schlichtungsstelle von e-control gibt es in der Broschüre „Was ist die Schlichtungsstelle der  e-contol“. Hier gibt es die Broschüre zum download:

Was ist Energiegrundversorgung?

In Österreich gibt es eine Energie-Grundversorgung. Diese versichert, dass jeder Mensch grundsätzlich das Recht auf Energie hat. Das Recht auf Grundversorgung hilft Ihnen in zwei Fällen:

  • wenn Sie Schwierigkeiten haben, einen Strom- oder Gasanbieter zu finden, der einen Vertrag mit Ihnen abschließen will,
  • oder wenn die Abschaltung Ihrer Anlage droht oder Ihre Anlage schon geschlossen wurde.


Jeder Energieanbieter muss die Energie-Grundversorgung anbieten. Das heißt, Sie haben ein Recht auf Energie. Dazu gibt es eine Voraussetzung. Sie müssen Ihre Grundversorgungs-Rechnung und Ihre Netznutzungs-Rechnung bezahlen. Sie können die Energie-Grundversorgung auch bei jedem Energieanbieter in Anspruch nehmen. Das gilt auch, wenn Sie noch offene Forderungen bei Ihrem Anbieter haben. Sie dürfen als Kund*in nicht abgewiesen werden. Wenn Ihnen also droht, dass Ihnen der Strom abgedreht wird, berufen Sie sich auf die Energie-Grundversorgung.

Mehr Infos zur Energie-Grundversorgung gibt es auf der Seite von e-control: 

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

Melden Sie sich für unseren Newsletter an, um am Laufenden zu bleiben:

Wählen Sie hier Ihr Bundesland aus, damit wir Ihnen die richtigen Informationen geben können:

Bundesländer