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Kinderbetreuungsgeld Salzburg

Kinderbetreuungsgeld Salzburg

Wenn Sie ein Kind betreuen

Kinderbetreuungsgeld können Sie bekommen, wenn Sie ein Kind betreuen. Wann genau kann ich Kinderbetreuungsgeld bekommen? Welche Regelungen gibt es für Alleinerziehende? Und was muss ich sonst noch beachten? Solche Fragen beantworten wir hier. Außerdem informieren wir Sie über Beratungsstellen und weitere Angebote, wenn Sie Probleme haben.

Was ist das Kinderbetreuungsgeld?

Kinderbetreuungsgeld können Sie bekommen, wenn Sie ein Kind betreuen. Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld bekommen, sind Sie und Ihr Kind krankenversichert. Sie können auch arbeiten, während Sie Kindergbetreuungsgeld bekommen. Dabei dürfen Sie aber nicht zu viel Geld verdienen. Achten Sie darauf, dass Sie die Zuverdienstgrenze nicht überschreiten.

Es gibt zwei verschiedene Formen des Kinderbetreuungsgeldes. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Überlegen Sie, welche Form Sie haben wollen. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich vorher gut informieren. 

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Infos zum Pauschalen Kinderbetreuungsgeld finden Sie hier:
Pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto), Bundeskanzleramt Österreich

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Infos zum Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld finden Sie hier:
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, Österreich.gv.at 

Weitere Infos

Wichtige Infos zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie auch  in dieser Broschüre der Arbeiterkammer:

Kinderbetreuungsgeld, Arbeiterkammer


Es gibt auch einen Kinderbetreuungsgeld-Rechner. Den Kinderbetreuungsgeld-Rechner finden Sie hier:

Kinderbetreuungsgeld Rechner, Österreichisches Bundeskanzleramt

Wann und wo kann man das Kinderbetreuungsgeld beantragen?

Um Kinderbetreuungsgeld zu bekommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine Liste finden Sie hier:

Kinderbetreuungsgeld Anspruchsvoraussetzungen, Österreich.gv.at


Beantragen Sie das Kinderbetreuungsgeld gleich nach der Geburt bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie noch nicht in Österreich versichert waren, ist die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für Sie zuständig. Mehr Infos und den Antrag finden Sie hier:

Kinderbetreuungsgeld Anspruch und Antrag, ÖGK 


Oder beantragen Sie das Kinderbetreuungsgeld bei einem Wechsel der Elternteile in der Betreuung. Dabei müssen Sie das Kindergeld 1 Monat vor dem Wechsel beantragen.

Wichtiger Hinweis:
Das Kinderbetreuungsgeld kann nur 182 Tage rückwirkend ausgezahlt werden!

Wichtig für Alleinerziehende

Der Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld ist an den Wohnsitz des Kindes geknüpft. Das bedeutet, Sie bekommen Kindergeld, wenn Ihr Kind mit Ihnen wohnt und dort den Hauptwohnsitz gemeldet hat. Das ist wichtig, wenn Sie das Kinderbetreuungsgeld teilen möchten. Es kann sein, dass Sie das Kind ummelden müssen!

Achtung: Wenn Sie den Hauptwohnsitz ummelden, müssen Sie auch andere Leistungen ummelden, zum Beispiel die Familienbeihilfe. Und Sie müssen darauf achten, dass Sie den Hauptwohnsitz des Kindes nicht zu früh ummelden, sonst verlieren Sie den Anspruch.

© ÖPA

Info:

Wenn Sie getrennt leben und sich das Kinderbetreuungsgeld teilen möchten, dann muss der getrennt lebende Elternteil auch eine Obsorgeberechtigung für das Kind haben. Das kann Einfluss auf Ihre Betreuungsvereinbarung und den Unterhalt haben.

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

Wenn Sie wenig verdienen und das pauschale Kinderbetreuungsgeld bekommen, können Sie zusätzlich eine Beihilfe beantragen. Die Beihilfe bekommen Sie 6 Monate rückwirkend. Die Beihilfe bekommen Sie für maximal 1 Jahr. Mehr Infos dazu finden Sie hier:

Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld, Österreich.gv.at

 

Wichtig für Alleinerziehende: 

Ihr Einkommen entscheidet, ob Sie die Beihilfe bekommen können. Beachten Sie die Einkommensgrenze! 
Sie brauchen auch eine Urkunde, wer der andere Elternteil ist. Das kann eine Geburtsurkunde oder Vaterschaftsanerkennung sein.

Hinweis:

Wenn Sie Mindestsicherung oder Sozialhilfe bekommen, müssen Sie die Behörde darüber informieren. Denn auch das Kinderbetreuungsgeld zählt als Einkommen. Das wird für die Berechnung der Mindestsicherung/Sozialhilfe berücksichtigt.

Was gilt wenn ein Elternteil im EU-Ausland lebt?

Sie leben mit Ihrem Kind in Österreich und sind in Ausbildung oder arbeitslos? Der andere Elternteil lebt im EU-Ausland und arbeitet dort? In diesem Fall müssen Sie die Familienleistung in dem Land beantragen, in dem der andere Elternteil lebt und arbeitet. In manchen Ländern ist die Familienleistung niedriger als in Österreich. Dann zahlt Österreich den Restbetrag dazu. 

Sie brauchen eine Bestätigung, dass Sie eine Familienleistung von einem anderen Land bekommen. Wenn Sie keine Bestätigung haben, bekommen Sie KEIN Kinderbetreuungsgeld.

Achtung: Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie alleinerziehend sind und zum anderen Elternteil keinen Kontakt haben!

Wichtig: Meistens sind die Familienleistungen im EU-Ausland an einen Hauptwohnsitz geknüpft. Manchmal muss es auch ein Konto vor Ort geben, auf das Geld überwiesen werden kann. Dafür braucht man wieder eine Wohnadresse. Wenn Sie aber in einem anderen Land gemeldet sind, haben Sie keinen Anspruch mehr in Österreich.

Weitere Infos finden Sie hier:

Grenzüberschreitende Familienleistungen in der EU, Österreich.gv.at

Grenzüberschreitende Sachverhalte, Bundeskanzleramt Österreich

Ausschnitt von einem 200 Euro Schein
© ÖPA

Unser Tipp:

Es gibt eine eigene Stelle, die sich damit sehr gut auskennt. Holen Sie sich dort Beratung und Hilfe:

Kann das Kinderbetreuungsgeld verlängert werden?

Alleinerziehende können in bestimmten Fällen das Kinderbetreuungsgeld noch 91 Tage länger bekommen. Diese sind:

Härtefall 1:

Der andere Elternteil kann wegen einem Härtefall das Kinderbetreuungsgeld nicht bekommen. Ein Härtefall ist:

  • Der andere Elternteil ist verstorben.
  • Der andere Elternteil ist in einer Pflegeanstalt.
  • Der andere Elternteil ist im Gefängnis.
  • Der andere Elternteil ist im Frauenhaus.

Härtefall 2:

Sie sind alleinstehend. Und Sie sind alleinerziehend. Sie haben bei Gericht einen Antrag auf Kindesunterhalt gestellt. Sie bekommen nur wenig Unterhalt. Und Sie verdienen nicht mehr als die vorgegebene Einkommensgrenze.

Mehr Infos zu den Härtefällen und der Einkommensgrenze finden Sie hier: 

Härtefälle Kinderbetreuungsgeld, Österreich.gv.at

Was ist der Familienzeitbonus für erwerbstätige Väter?

Der Familienzeitbonus ist für Väter, die nach einer Geburt neben dem Beruf noch Zeit mit der Familie verbringen wollen. Dafür gibt es einen Bonus.

Der Vater muss im gleichen Haushalt mit dem Kind und dem anderen Elternteil gemeldet sein. Das macht es für Trennungsfamilien fast unmöglich, den Familienzeitbonus zu beantragen. Mehr Infos und den Antrag finden Sie hier: 

Familienzeitbonus, Österreichische Gesundheitskasse

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus ist an das Kinderbetreuungsgeld gebunden. Er wird einmal ausbezahlt. Den Bonus können Sie unter diesen Voraussetzungen bekommen:

  • Die Eltern teilen sich die Betreuung des Kindes fast gleich auf. 
  • Die Eltern bekommen auch Kinderbetreuungsgeld.

Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag stellen. Der Antrag kann bei der Österreichischen Gesundheitskasse online oder vor Ort beantragt werden. Der Antrag kann gleichzeitig mit dem Antrag auf Kinderbetreuungsgeld oder später gestellt werden. 

Mehr Infos und den Antrag finden Sie hier: 

Partnerschaftsbonus, Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und Kinderbetreuungsgeld

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen. Sie sind wichtig für die Gesundheit von Mutter und Kind. Die Untersuchungen sind kostenlos. Sie brauchen auch keine Versicherung für diese Untersuchungen. Der Hauptwohnsitz der Mutter muss in Österreich sein. Der Arzt oder die Ärzting trägt jede Untersuchung in den Mutter-Kind-Pass ein. Nachdem ein Arzt oder eine Ärztin die Schwangerschaft bestätigt hat, bekommen Sie einen Mutter-Kind-Pass.

Achtung: Wenn Sie die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht machen, dann bekommen Sie weniger Kinderbetreuungsgeld. Sie müssen die Untersuchungen auch nachweisen können. Mehr Infos zu Vorsorgeuntersuchungen finden Sie im Kompass unter Gesundheitsförderung:

Kompass Gesundheitsförderung

Was gibt es für Beratungsstellen zum Kinderbetreuungsgeld?

Allgemeine Infos zum Kinderbetreuungsgeld bekommen Sie hier: 

Kontakt zur Infoline Kinderbetreuungsgeld

Für eine Beratung können Sie bei Ihrer Gesundheitskasse nachfragen. 

Wenn Sie noch nicht in Österreich versichert sind, dann ist die ÖGK für Sie zuständig. Diese finden Sie hier:

Kinderbetreuungsgeld, Österreichische Gesundheitskasse

Auch die Arbeiterkammer bietet Beratung zum Thema Kindergeld. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren.

Mehr Infos und den Kontakt der Arbeiterkammer Wien finden Sie hier:

Beratungstermin, Arbeiterkammer Salzburg

Wohin wende ich mich, wenn es Probleme mit dem Kinderbetreuungsgeld gibt?

Ombudsstellen

Zögern Sie nicht! Wenn Sie Probleme rund um das Kindergeld haben, können Sie sich bei einer Ombudsstelle melden. Die Österreichische Gesundheitskasse hat eine Ombudsstelle in jedem Bundesland. Mehr Infos und den Kontakt finden Sie hier: 

Ombudsstelle, Österreichische Gesundheitskasse

Volksanwaltschaft Österreich

Die Volksanwaltschaft hilft bei Problemen mit Behörden. Das Angebot ist kostenlos. Der Kontakt ist telefonisch, online oder mit Termin möglich. Sie müssen sich vorher anmelden. Mehr Infos und den Kontakt finden Sie hier: 

Hilfestellung bei Problemen mit Behörden, Volksanwaltschaft Österreich

Andere finanzielle Förderungen und Beihilfen rund um Kinderbetreuung

Befreiung vom Essensbeitrag im Kindergarten

Sie können sich vom Essensbeitrag in der Kinderkrippe oder im Kindergarten befreien lassen. Mehr Infos dazu finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel Kinderbetreuung:

(Verlinkung zu Kinderbetreuung 1.2.1. Was kostet die Betreuung in einer Kinderkrippe?) 

AMS Kinderbetreuungs-Beihilfe

Das AMS vergibt auch eine Beihilfe für die Kinderbetreuung.

Die Voraussetzungen dafür sind: 

  • Ihr Kind lebt im gemeinsamen Haushalt.
  • Ihr Kind ist jünger als 15 Jahre ODER Ihr Kind mit Behinderung ist jünger als 18 Jahre.
  • Sie verdienen wenig.


Die Höhe der Beihilfe richtet sich auch nach Ihrem Einkommen. 

Achtung: Zu Ihrem Einkommen zählen alle Einkünfte. Zum Beispiel Pensionen oder Unterhalt.

Um die Beihilfe zu bekommen, müssen Sie zuerst einen Beratungstermin beim AMS machen. Und dann einen Antrag stellen. Das geht persönlich beim AMS. Oder online über Ihr eAMS-Konto.

eAMS-Konto, AMS 

Mehr Infos zur Kinderbetreuungs-Beihilfe und die genaue Höhe der Beihilfe finden Sie hier:

Kinderbetreuung Beihilfe & Zuschuss, AMS

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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ÖPA-Kongress: Ergänzende Kinderbetreuung – warum sich Vielfalt auszahlt

Datum: 29. November 2024, 9:00 – 15:30

Ort: Haus der Europäischen Union, Wipplingerstraße 35, 1010 Wien und online (Link wird nach Anmeldung zugesandt)

Moderation: Renata Schmidtkunz