Kind krabbelt lächelnd durch einen Autoreifen
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Halbwaisenpension und Waisenpension Salzburg

Halbwaisenpension und Waisenpension in Salzburg

Was ist die Halbwaisenpension und was ist die Waisenpension?

Wenn ein Elternteil stirbt, bekommt das Kind eine Halbwaisenpension. Wenn beide Elternteile sterben, bekommt das Kind eine Vollwaisenpension. Damit soll das fehlende Geld vom verstorbenen Elternteil ausgeglichen werden. Ein Waise kann die Waisenpension nur bekommen, wenn das verstorbene Elternteil Sozialversicherungsbeiträge bezahlt hat.

Die Waisenpension bekommt ein Kind bis zum 18. Lebensjahr. Es gibt aber auch Ausnahmen. Diese sind: 

  • eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium. Die Ausbildung muss zielstrebig gemacht werden. Dann bekommt man Waisenpension bis zum Alter von 27 Jahren.
  • eine Ausübung einer Tätigkeit nach dem Freiwilligengesetz. Das ist zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr. 
  • die Erwerbsunfähigkeit des Kindes. Das heißt, wenn das Kind nicht arbeiten kann. Dann kann es die Waisenpension unbefristet bekommen – also sein Leben lang. Die Erwerbsunfähigkeit muss aber schon während der Ausbildung vorhanden sein.

Wie bekomme ich eine Waisenpension?

Eine Waisenpension müssen Sie beantragen. Sie müssen den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod stellen. Dann bekommen Sie Waisenpension ab dem Todestag. Wenn Sie die Waisenpension erst später beantragen, dann bekommen Sie das Geld erst ab dem Tag des Antrags. Den Antrag für die Waisenpension können Sie bei der Versicherung vom verstorbenen Elternteil stellen.

Mehr Infos dazu und die Formulare für den Antrag finden Sie hier:
Waisenpension, oesterreich.gv.at  

Mehr Infos zu Versicherungsträgern finden Sie hier:
Portal der Österreichischen Sozialversicherung

Wo kann ich mich zum Thema Waisenpension in Salzburg beraten lassen?

Ombudsstelle bei Problemen mit der Waisenpension

Wenn es Probleme gibt, können Sie sich bei einer Ombudsstelle beschweren. Die Ombudsstelle hilft bei einem Problem. Hilfe bei Problemen mit der Waisenpension bekommen Sie beim Versicherungsträger. Jede Versicherung hat eine eigene Ombudsstelle. 

Mehr Infos und die Kontakte finden Sie hier:

Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Ombudsmann, Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Ombudsstelle, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Ombudsstelle, Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

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