Elternkarenz in Oberösterreich
Was ist Elternkarenz?
Elternkarenz ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Mutterschutz. Wenn Sie wollen, können Sie eine bestimmte Zeit nicht zur Arbeit gehen und sich um Ihr Kind kümmern. Während der Elternkarenz bleiben Sie angestellt. Sie bekommen aber kein Geld vom Arbeitgeber. Und Sie sind nicht bei Ihrem Arbeitgeber krankenversichert. Sie dürfen aber nicht gekündigt werden.
Elternkarenz nennt man oft Karenz. Elternkarenz ist nicht das Kinderbetreuungsgeld.
Kinderbetreuungsgeld können Sie bekommen, wenn Sie ein Kind betreuen. Alle Infos dazu finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel Kinderbetreuungsgeld.
Wichtiger Hinweis!
Wenn Sie Kinderbetreuungsgeld bekommen, sind Sie und Ihr Kind krankenversichert. Bitte beachten Sie: Mit dem Ende vom Kinderbetreuungsgeld endet auch Ihre Krankenversicherung. Sie wollen nicht sofort wieder zur Arbeit gehen? – Dann klären Sie auf jeden Fall, ob es einen Versicherungsschutz für Sie und Ihr Kind gibt! Ihr Kind kann dann möglicherweise mit dem Vater mitversichert sein.
Achtung: Ihr Kind ist nicht beim Vater mitversichert, wenn er
– nicht versichert ist,
– unbekannt ist,
– die Vaterschaft nicht anerkannt hat.
Mehr Infos zum Thema Elternkarenz finden Sie hier:
⇛ Elternkarenz, Arbeiterkammer
⇛ Elternkarenz, Österreich.gv.at
Mehr Infos zum Kinderbetreuungsgeld gibt es in diesem Ratgeber im Kapitel Kinderbetreuungsgeld
Wer hat Anspruch auf Elternkarenz?
Es können alle in Karenz gehen, die arbeiten und mit dem Kind im gleichen Haushalt wohnen. Es gibt einen Rechtsanspruch auf die Karenz. Das heißt: Ihre Anfrage darf nicht abgelehnt werden. Es dürfen aber nicht beide Elternteile gleichzeitig in Karenz gehen.
Was muss ich machen, wenn ich in Elternkarenz gehen möchte?
Sie müssen Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin über die Karenz informieren. Es gibt gesetzliche Meldefristen. Diese Fristen müssen Sie beachten.
Mehr Infos zu den Fristen finden Sie hier:
⇛ Meldefristen Elternkarenz, Arbeiterkammer
Die Arbeiterkammer hat Musterbriefe erstellt. Damit können Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin informieren. Diese Briefe finden Sie in dieser Broschüre der Arbeiterkammer zu Elternkarenz:
⇛ Broschüren Elternkarenz und Musterbriebe, Arbeiterkammer
Wichtig:
Für Alleinerziehende gibt es keine besondere Regelung. Beide Elternteile können in Karenz gehen.
Aber: Dann muss das Kind umgemeldet werden, wenn das getrennt lebende Elternteil in Karenz geht. In dieser Zeit geht auch die Familienbeihilfe zu diesem Elternteil.
Wie lange dauert die Elternkarenz?
Die Elternkarenz dauert maximal 24 Monate.
Sie wollen länger in Karenz gehen? Dann müssen Sie das mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren. In dem Fall können Sie aber jederzeit gekündigt werden.
Die Eltern können sich die Karenzzeit auch aufteilen. Ein Teil muss mindestens zwei Monate lang sein. Man darf nur zweimal wechseln. Danach haben Sie rechtlichen Anspruch auf Elternteilzeit, wenn in Ihrer Firma mehr als 20 Angestellte arbeiten.
Wichtige Info: Das Elternteil, das Karenz in Anspruch nimmt, muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Wenn ein Elternteil nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind gemeldet ist, dann hat dieses Elternteil keinen Anspruch auf Karenz.
Mehr Infos dazu finden Sie hier:
⇛ Teilung der Karenz, Arbeiterkammer
Darf ich während der Elternkarenz arbeiten?
Nein. Sie dürfen nicht arbeiten und gleichzeitig in Karenz sein. Sie dürfen aber ein paar Stunden arbeiten und etwas Geld dazuverdienen. Es gibt eine Zuverdienstgrenze. Das heißt: Sie dürfen nur einen bestimmten Betrag pro Monat verdienen.
Die genaue Zuverdienstgrenze finden Sie hier:
⇛ Zuverdienstgrenze Kinderbetreuungsgeld, Arbeiterkammer
Aufschub der Elternkarenz
Einen Teil der Karenzzeit kann man sich für später aufheben. Sie können sich bis zu 3 Monate von der Karenzzeit bis zum 7. Lebensjahr vom Kind aufheben. Diese Karenzmonate können Sie zum Beispiel nehmen, wenn Ihr Kind in die Schule kommt. In dem Fall endet die Karenz spätestens mit dem 21. Lebensmonat von Ihrem Kind.
Papamonat
Getrennt lebende Väter können den Papamonat nicht in Anspruch nehmen.
Der Papamonat gilt während dem Mutterschutz nach der Geburt. Man kann ihn für einen Monat nehmen. Für den Papamonat muss der Vater im gemeinsamen Haushalt gemeldet sein.
Mehr Infos zum Papamonat finden Sie hier:
⇛ Papamonat, Arbeiterkammer
Wo kann ich mich zum Thema Elternkarenz beraten lassen?
Es gibt viele verschiedene Stellen, wo Sie kostenlose und vertrauliche Beratung und Infos finden. Die wichtigste Stelle ist die Arbeiterkammer.
Einen Beratungstermin bei der Arbeiterkammer können Sie hier machen:
⇛ Beratungstermin, Arbeiterkammer Oberösterreich
Was ist Elternteilzeit?
Wenn Sie Ihr Kind betreuen müssen, können Sie Ihre Arbeitszeit an die Betreuung anpassen. Das heißt: Sie können weniger arbeiten. Oder Sie können sich die Arbeit anders einteilen. Das nennt man Elternteilzeit. Sie können in Elternteilzeit gehen, wenn
– Ihr Kind unter 7 Jahre alt ist und
– Ihre Arbeit die Voraussetzungen dafür erfüllt (siehe unten: „Habe ich Anspruch auf Elternteilzeit? “).
Die Elternteilzeit muss mindestens zwei Monate dauern.
Wichtiger Hinweis: Es können auch beide Elternteile gleichzeitig in Elternteilzeit gehen.
Mehr Infos zur Elternteilzeit finden Sie hier:
⇛ Elternteilzeit, Österreich.gv.at
⇛ Elternteilzeit, Arbeiterkammer
Habe ich Anspruch auf Elternteilzeit?
Ja. Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Geburtstag des Kindes, wenn:
- Sie mehr als 3 Jahre ununterbrochen in Ihrer Arbeit sind (mit Karenzzeiten),
- mehr als 20 Angestellte in Ihrer Arbeit sind
- Sie mit Ihrem Kind zusammen wohnen oder Sie eine Obsorgeberechtigung haben
- der andere Elternteil nicht in Karenz für dasselbe Kind ist.
Wenn Sie die Punkte nicht erfüllen, dann können Sie mit dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eine Elternteilzeit bis zum 4. Lebensjahr des Kindes vereinbaren. Darauf haben Sie aber keinen rechtlichen Anspruch. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Schutz.
Wie bekomme ich Elternteilzeit?
Besprechen Sie Ihr Anliegen zuerst mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Es ist auch wichtig, dass Sie das Anliegen schriftlich festhalten. Am besten mit einem eingeschriebenen Brief per Post. Die Arbeiterkammer hat Musterbriefe erstellt.
Hier kommen Sie zu den Musterbriefen:
⇛ Musterbriefe – Karenz, Arbeiterkammer
Wenn Sie sich nicht einigen können, dann kontaktieren Sie die Arbeiterkammer.
Wo kann ich mich in Oberösterreich beraten lassen?
Es gibt viele verschiedene Stellen, wo Sie kostenlose Beratung und Infos finden. Die wichtigste Stelle ist die Arbeiterkammer: