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Wohnbeihilfe, Fonds und Förderungen Kärnten

Wohnbeihilfe, Fonds und Förderungen Kärnten

Wenn die Miete zu hoch ist

Was ist Wohnbeihilfe?

Die Wohnbeihilfe hilft Menschen, ihre Miete zu bezahlen. Zum Beispiel Menschen, die wenig Geld verdienen. Wer Wohnbeihilfe beziehen kann und warum, das ist in jedem Bundesland anders. Infos über die Voraussetzungen in Ihrem Bundesland finden Sie in diesem Kapitel.

Bekomme ich Wohnbeihilfe?

Wohnbeihilfe können Sie bekommen, wenn der Quadratmeterpreis Ihrer Wohnung nicht zu hoch ist. Außerdem darf auch Ihr Einkommen nicht zu hoch sein.

Um Wohnbeihilfe zu bekommen, müssen Sie folgende Punkte erfüllen:

  • Sie müssen volljährig sein.
    Das bedeutet, Sie sind mindestens 18 Jahre alt oder älter.
  • Sie haben die Österreichische Staatsbürger*innenschaft
    oder Sie sind Staatsbürger*innenschaft eines EU-Landes
  • oder Sie sind der österreichischen Staatsbürger*innenschaft gleichgestellt, beispielsweise asylberechtigt
  • oder Sie leben seit mindestens fünf Jahren legal in Österreich.

Außerdem müssen Sie diese Punkte erfüllen:

  • Sie haben einen Mietvertrag oder Nutzungsvertrag für die Wohnung. 
  • Sie sind in der Wohnung gemeldet.
  • Sie können sich bei jedem Meldeamt in Kärnten anmelden.
  • Die Anmeldung bedeutet, dass Sie offiziell in der Wohnung wohnen.
  • Sie bezahlen die Miete selbst.

Mehr Infos zur Wohnbeihilfe finden Sie auf der Website vom Land Kärnten. Dort finden Sie auch den maximalen Quadratmeterpreis und die Einkommensgrenze.

Hier geht es zur Website:

Wohnbeihilfe, Land Kärnten

Wie bekomme ich Wohnbeihilfe?

Wohnbeihilfe können Sie bei der Wohnbeihilfe Kärnten online beantragen:

Wohnbeihilfe Online-Antrag, Land Kärnten

Sie können die Unterlagen auch per Post schicken.
Die Adresse finden Sie auf der Website vom Land Kärnten:

Adresse für einen Antrag per Post, Land Kärnten

Ausschnitt von einem 200 Euro Schein
© ÖPA

Wie viel Wohnbeihilfe bekomme ich?

Die Höhe ihrer Wohnbeihilfe können Sie hier ausrechnen:

Was ist der Kautionsfonds?

Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie oft eine Kaution zahlen. Die Kaution dient dem/der Vermieter*in als eine Art Versicherung und muss bezahlt werden, bevor Sie in die Wohnung einziehen.
Wenn Sie ausziehen und die Wohnung größere Schäden hat, werden die Kosten für die Reparatur von der Kaution bezahlt. Die Höhe der Kaution ist unterschiedlich. Meistens sind es etwa 3 Monatsmieten.  Für viele ist es schwer, die Kosten für die Kaution selbst zu zahlen. Dafür gibt es Kautionsfonds, die Sie finanziell unterstützen.

Manchmal sagt man zum Kautionsfonds auch Kautionsdarlehen. Der Kautionsfonds wird nicht von jedem Bundesland vergeben. In Kärnten gibt es das Kautionsdarlehen.

Informieren Sie sich immer auch in Ihrer Gemeinde. Fragen Sie nach Unterstützungsmöglichkeiten!

Was ist das Kautionsdarlehen in Kärnten?

In Kärnten gibt es ein Kautionsdarlehen. Das heißt, Sie leihen sich das Geld aus und müssen es zurückzahlen. Sie müssen aber keine Zinsen bezahlen. Sie müssen das Darlehen zurückzahlen, wenn Sie aus der Mietwohnung ausziehen. Mit dem Darlehen wird die Hälfte der Kaution finanziert.

Um ein Darlehen zu bekommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen österreichische Staatsbürger*in sein
  • oder Sie haben eine Staatsbürgerschaft, die der österreichischen Staatsbürgerschaft gleichgestellt ist
  • und Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten
  • und Sie sind in einer sozialen Notlage. Die soziale Notlage müssen Sie auch vorweisen.


Mehr Infos zu den Voraussetzungen und den Antrag finden Sie hier:

Kautionsdarlehen, Land Kärnten

Was ist der Wohnschirm bei Mietrückständen wegen der Covid-Pandemie?

Bundesweiter Wohnschirm des Sozialministeriums

Das Programm Wohnschirm hilft Personen, die wegen der Covid-Pandemie ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Das Programm Wohnschirm gibt es bis Ende 2023. Das Programm Wohnschirm ist zusätzlich zu anderen finanziellen Hilfen für Mieten.

Mehr Infos dazu gibt es hier:

Wohnschirm, Österreichisches Bundesministerium

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, dann lassen Sie sich persönlich beraten.

Beratung gibt es hier:

Der Wohnschirm

Ausschnitt von einem 20 Euro Schein
© ÖPA

Wichtiger Hinweis:

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch haben, dann lassen Sie sich persönlich beraten.

Beratung gibt es hier:

Was sind Ombudsstellen und Schlichtungsstellen?

Eine Ombudsstelle ist eine Stelle, bei der sich eine Person beschweren kann, wenn es Probleme gibt. Die Ombudsstelle hilft bei einem Problem. Sie versucht zu schlichten und den Streit zu beenden. Eine Ombudsstelle heißt auch Schlichtungsstelle.

Die Schlichtungsstelle kümmert sich beispielsweise um diese Themen: Mietzinserhöhung, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Überprüfung des Hauptmietzinses.
Weitere Infos dazu finden Sie im Kompass im Kapitel „Unterstützung bei Wohnkonflikten„.

Gibt es Beratungsangebote zum Thema Wohnen?

Sie suchen Beratungsangebote rund um das Thema Wohnen? Sie können Ihre Wohnung nicht mehr bezahlen? Beratung kann Ihnen helfen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.  

Mehr Infos zur Wohnungssicherung und Beratung gibt es in Kompass im Kapitel „Wohnungssicherung

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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