Wie Sie Regelungen mit dem anderen Elternteil finden
Angelegenheiten für Ihre Kinder klären
Je genauer Sie mit dem anderen Elternteil die Angelegenheiten Ihrer Kinder regeln, desto weniger Unklarheiten tauchen auf. Konflikte lassen sich dadurch reduzieren. Sollten Sie bei der Scheidung keinen Vergleich oder eine gerichtliche Vereinbarung getroffen haben, halten Sie Abmachungen bezüglich Ihrer Kinder schriftlich fest.
Beim Ausverhandeln der Vereinbarungen kann Unterstützung durch eine außenstehende Person hilfreich sein. Sie leitet das Gespräch und sorgt dafür, dass beide Eltern gehört werden und die Kinder im Zentrum stehen. Das kann eine Mediation, Elternberatung oder Beratung durch Psychotherapeut*innen sein. Rechtlich verbindliche Regelungen können auch bei einem gemeinsamen Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe vereinbart werden.
Kommunikation klären
Nach einer Trennung/Scheidung fällt es oft schwer, nicht in alte Streitmuster zu fallen. Die gemeinsame Elternschaft macht es notwendig, sich über die Kinder auszutauschen. Laut einer Onlinebefragung (Toyooka 2020) finden 14- bis 20-Jährige es wichtig, dass die Kommunikation der Eltern nach einer Trennung/Scheidung funktioniert. Kinder belastet es sehr, wenn sich ihre Eltern ihretwegen streiten.
Die Kommunikation zwischen den Eltern sollte auf Augenhöhe, anerkennend und wertschätzend sein. Dies ist nach einer Trennung/Scheidung häufig schwer. Werten Sie einander nicht ab und beschuldigen Sie sich nicht gegenseitig. Überlegen Sie bei Gesprächsthemen, ob es tatsächlich um Ihre Kinder geht.
Verwenden Sie andere Kommunikationsformen (z.B. E-Mail, SMS, WhatsApp), sollten persönliche Gespräche emotional schwierig sein. Bei einem schriftlichen Austausch können Sie Ihre Worte vor dem Absenden noch auf übergriffige Inhalte überprüfen.
Sie können im Vorhinein miteinander vereinbaren, wie Sie zukünftig kommunizieren wollen.
Folgende Fragen helfen Ihnen dabei:
● Wie kommunizieren wir, wenn es um alltägliche Abmachungen der Kinder geht? (persönlich, telefonisch, schriftlich)
● Wie kommunizieren wir, wenn es um wichtige Themen (z.B. Schule, Gesundheit, aktuelle Besonderheiten etc.) der Kinder geht?
● Wie schnell erwarten Sie eine Antwort?
Sollten Sie keine passenden Lösungen für alle finden, treffen Sie bei einer Elternberatung oder Mediation eine Vereinbarung. Vermeiden Sie, über Ihre Kinder miteinander zu kommunizieren, z.B. „Richte deiner Mutter/deinem Vater aus, ich kann nicht noch mehr zahlen“. Kinder belastet es, wenn sie Nachrichten Ihrer Eltern überbringen sollen. Kinder sollen auch keine Informationen über den anderen ausspionieren. Wichtige Entscheidungen sind im Sinne Ihrer Kinder, aber zwischen den Eltern auszumachen.
Die Aufteilung der Kinderbetreuung regeln
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Kinderbetreuung aufzuteilen. Unter folgenden Link finden Sie unterschiedliche Betreuungsmodelle:
⇛ Kontaktrecht, KOMPASS
Für Kinder ist Kontinuität und Stabilität nach einer Trennung/Scheidung besonders wichtig. Die Betreuung sollte deshalb nach einer Trennung/Scheidung ähnlich wie bisher sein. Achten Sie auf das Wohlbefinden Ihrer Kinder und seien Sie offen für Veränderungen der ausgemachten Betreuung.
Wie finden Sie eine passende Aufteilung der Betreuung?
Bevor Sie als Eltern die Aufteilung der Betreuung regeln, können Sie sich zuvor unter anderen diese Fragen stellen:
● Welchen Anteil hatten Sie bisher am Leben Ihrer Kinder? Haben Sie sich z.B. ums Essen machen, baden, auf den Spielplatz gehen, Hausübungen machen oder Arztbesuche gekümmert?
● Wie möchten Sie die Beziehung zu Ihren Kindern zukünftig gestalten?
● Wie sind die Öffnungszeiten des Kindergartens? Wie lange sind Ihre Kinder in der Schule/im Hort?
● Wie lange brauchen Sie von Ihrer Arbeitsstelle oder Ihrem Zuhause zum Kindergarten/zur Schule?
● Wie viel Zeit haben Sie für die Betreuung zur Verfügung?
● Können Sie mehr Zeit als zuvor mit Ihren Kindern verbringen? Wie können Sie die Betreuungszeit mit Ihrer Arbeitszeit vereinbaren?
Reden Sie als Eltern offen, wie Sie die Betreuung aufteilen möchten. Ein Elternteil sollte nicht vollkommen überlastet werden. Erklären Sie, warum Sie die gewünschte Aufteilung möchten, aber seien Sie offen für andere Regelungen. Erkundigen Sie sich nach den Vorstellungen des anderen Elternteils und beziehen Sie diese mit ein.
Ihre Kinder wollen den Kontakt zu Ihnen. Kinder lieben beide Eltern und brauchen den Kontakt zu beiden. Bemühen Sie sich deshalb um den Kontakt zu Ihren Kindern.
Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche den Kontakt ablehnen oder selbst entscheiden, wenn sie nur bei einem Elternteil wohnen möchten. Berücksichtigen Sie aber auch zuvor die Wünsche Ihrer Kinder und lassen Sie sie mitgestalten. Die Regelung der Betreuung muss nicht für immer gleichbleiben, sondern kann immer wieder angepasst werden.
Wie läuft die Betreuung ab?
Regeln Sie den genauen Ablauf der Betreuung an den jeweiligen Tagen/Wochen. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit und Orientierung. So verhindern Sie Unklarheit, die unmittelbar nach einer Trennung/Scheidung zu Konflikten führen kann. Beide Eltern sollen sich an die Abmachungen halten und zum Beispiel pünktlich erscheinen.
Folgende Fragen können Sie gemeinsam klären:
● Wann sehen Sie Ihre Kinder?
● Wann werden Ihre Kinder bei Ihnen und wann beim anderen Elternteil sein?
● Wer bringt Ihre Kinder wohin? Wer holt Ihre Kinder ab? Wann sind die Übergaben? (Vereinbaren Sie fixe Uhrzeiten)
● Können Ihre Kinder bereits allein zu Ihnen kommen?
● Die Übergaben der Kinder können auch über den Kindergarten/Schule geregelt werden. Ein Elternteil bringt die Kinder in der Früh hin und der andere holt sie am Nachmittag ab.
● Sinnvoll kann eine „Bringregelung“ sein. Dabei bringt der Elternteil – bei dem das Kind aktuell ist, zum anderen Elternteil, dadurch kann der Übergang für Kinder leichter sein.
● Werden die Kinder innerhalb oder außerhalb der jeweiligen Wohnungen abgeholt/gebracht?
● Welche Sachen sind für Ihre Kinder in beiden Haushalten vorhanden? Welche Gegenstände sollten immer mitgenommen werden?
● Wie gehen Sie mit speziellen Situationen um? (z.B. bei Krankheit, Geburtstagsfesten, Feiertagen, schulfreien Tagen)
● Wie teilen Sie wichtige Termine Ihrer Kinder auf? (z.B. Arzttermine, Schultermine)
● Wie und wann planen Sie den Urlaub?
● Wie läuft der Kontakt zu den Kindern ab, wenn diese beim anderen Elternteil sind? (z.B. wenn Ihre Kinder Sie sehen/hören möchten)
Bei häufigen Konflikten zur Aufteilung der Betreuung, halten Sie sich genau an die Vereinbarungen. Sollten diese nicht mehr passen, müssen sie neu ausgemacht werden. Ist das Antreffen des anderen Elternteils bei der Übergabe sehr unangenehm, halten Sie diese kurz.
Funktioniert die ausgemachte Regelung, sind beide Eltern meist offener gegenüber Ausnahmen. So könnten Sie die Betreuung Ihrer Kinder übernehmen, wenn der andere Elternteil verhindert ist oder umgekehrt. Je eher Sie bereit sind, dem anderen Elternteil bei Ausnahmen entgegenzukommen, desto leichter wird es auch ihm fallen. Ein gemeinsamer Onlinekalender kann hilfreich sein.
Die Finanzen regeln
Die Vereinbarungen des Geldunterhaltes sind sehr emotional, weil darüber häufig viele ungelöste Konflikte ausgetragen werden. Die Regelung des Geldunterhalts ist nicht dazu da, um Kränkungen auszuleben. Eltern bestrafen damit Ihre Kinder und gefährden ihre finanzielle Absicherung.
Eine Trennung/Scheidung ist immer mit höheren Kosten verbunden, da zwei Haushalte zu führen sind. Bei der Regelung der Finanzen bzw. des Unterhaltes nach einer Trennung/Scheidung, klären Sie zuerst die Ausgaben. Ihre Kinder sollen trotz der Trennung/Scheidung ein möglichst gutes Leben haben. Dafür ist eine finanzielle Absicherung notwendig.
Mit dem Unterhalt wird nicht der andere Elternteil bezahlt. Ihre Kinder sollen in beiden Haushalten einen möglichst ähnlichen Lebensstandard haben. Wenn so zum Beispiel eine größere Wohnung gemietet werden kann, kommt das Ihren Kindern zugute.
Was ist ein Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt steht allen Kindern in Trennungs- und Scheidungssituationen zu. Er soll die Kosten und die Betreuung der Kinder sichern. Es gibt unterschiedliche Formen von Unterhalt: den Geld- und den Naturalunterhalt. Der Naturalunterhalt beinhaltet z.B.: Wohnkosten, Bekleidung, Erziehung, Unterricht und Freizeitgestaltung. Der Elternteil, der die Kinder überwiegend betreut, leistet den Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist dann zu Geldunterhalt verpflichtet.
Dieser Geldunterhalt sollte alle wichtigen Ausgaben (Lebenserhaltungskosten) für die Kinder abdecken. Dazu zählen Ausgaben für Wohnen, Energiekosten, Essen, Kleidung oder Kurse. Zusätzliche Kosten gelten als „Sonderbedarfskosten“. Dazu zählen z.B. spezielle medizinische Behandlungen (Zahnspangen, Brillen) oder Nachhilfe. Diese Kosten müssen sich die Eltern teilen. Wenn kein oder wenig Unterhalt gezahlt wird, steht den Kindern weniger zur Verfügung. Mit dem Alter der Kinder steigt auch der benötigte Naturalunterhalt und der Geldunterhalt.
Wenn die Kinder nahezu gleich bei beiden Eltern wohnen, entfällt der Geldunterhalt oder reduziert sich. Bei dieser Betreuung sind viele Dinge doppelt vorhanden, dennoch gibt es Gegenstände, die nur einmal zu besorgen sind. Stimmen Sie sich bei der Aufteilung der Kosten mit dem anderen Elternteil ab.
Informationen zur Unterhaltsberechnung finden Sie hier: Berechnung der Unterhaltshöhe (Alimente) (oesterreich.gv.at)
Einen Unterhaltsrechner finden Sie unter: Österr. ARGE für Jugendwohlfahrt
Zusätzlich zum rechtlichen Geldunterhalt und den Sonderbedarfskosten werden im Leben Ihrer Kinder außerdem noch viele weitere Kosten anfallen, an denen sich beide Eltern beteiligen können, wie Kosten für Schulveranstaltungen, Kinderbetreuungskosten, Kurse oder digitale Geräte etc.