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Ehe und Scheidung in Oberösterreich

Es gibt verschiedene Formen des Zusammenlebens. Alle diese Formen sind an Rechte und Pflichten gebunden. Es gibt die Lebensgemeinschaft, die eingetragene Partnerschaft, und es gibt die Ehe. Was genau eine Ehe ist, wie man sie beendet und was man dabei regeln muss, finden Sie in diesem Kapitel.

Was ist eine Ehe und wie kann ich sie beenden?

Eine Ehe ist eine rechtliche Verbindung zwischen zwei Personen. Beide müssen füreinander sorgen und sich gegenseitig helfen. Beide haben gemeinsam die Verantwortung für das gemeinsame Leben und das Geld. Sie müssen sich treu sein und erben automatisch voneinander.
Eine Scheidung beendet eine Ehe. Danach sind die beiden Eheleute rechtlich nicht mehr verheiratet. Es gibt die einvernehmliche Scheidung, die strittige Scheidung und die Scheidung wegen mehrjähriger Trennung.

Mehr Infos dazu finden Sie hier:
Ehe/Heirat, Österreich.gv.at

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Eheleute einig über die Trennung und besprechen alle wichtigen Dinge gemeinsam. Die einvernehmliche Scheidung ist die günstigste und häufigste Form der Scheidung.

Das muss für eine einvernehmliche Scheidung erfüllen werden:

  • Beide Eheleute wollen die Scheidung.
  • Die Eheleute sind seit mindestens 6 Monaten kein Paar mehr und leben getrennte Leben. Das gilt auch, wenn sie noch zusammenwohnen.
  • Es gibt keine Hoffnung, dass sie wieder zusammenkommen

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

1. Beratung für Eltern mit Kindern

Eltern mit Kindern unter 18 Jahren müssen eine Beratung besuchen. Dort bekommen sie Tipps, wie sie ihren Kindern während und nach der Scheidung gut helfen können. Die Beratung heißt “Elternberatung nach Paragraf § 95a”. Nach der Beratung bekommen Sie eine Bestätigung. Diese müssen Sie beim Gericht abgeben. Es gibt Beratungsstellen in jedem Bundesland. Die Beratung kostet etwas Geld. Der Preis ist unterschiedlich, je nach Beratungsstelle. 

Eine Liste mit anerkannten Beratungsstellen in Ihrem Bundesland finden Sie hier:
Elternberatung vor Scheidung Liste der Beratungsstellen, Trennungundscheidung.at.

Sie können nach Ort, Sprache oder dem Namen der Beraterin oder des Beraters suchen.

2. Antrag stellen

Die Eheleute müssen für die Scheidung gemeinsam einen Antrag stellen. Beide Eheleute müssen den Antrag unterschreiben. Der Antrag muss beim zuständigen Bezirksgericht abgegeben werden. Das ist meistens das Gericht, wo Sie zuletzt zusammengewohnt haben. Das Formular für den Antrag bekommen Sie beim Gericht. Ihr zuständiges Gericht finden Sie hier:
Bezirks- und Landesgerichte in Österreich, justiz.gv.at

Sie können sich den Antrag auch auf der Seite von oesterreich.gv.at herunterladen: 
Einvernehmliche Scheidung, Österreich.gv.at.

3. Gerichtstermin

Bei Gericht sprechen die Eheleute mit einem Richter oder einer Richterin über die Scheidung. Am Ende entscheidet das Gericht, dass die Ehe geschieden ist.

4. Rücktritt von der einvernehmlichen Scheidung

Man kann von der Scheidung  zurücktreten. Sobald Sie den Bescheid bekommen, haben Sie dafür noch zwei Wochen Zeit. Danach ist die Scheidung rechtsgültig. Ein Bescheid ist eine Bestätigung über die Auflösung. Danach ist die Auflösung der Partnerschaft rechtsgültig.

Was wird bei einer einvernehmlichen Scheidung geregelt?

Die Eheleute müssen wichtige Dinge besprechen und schriftlich festhalten. Das nennt man Scheidungsvergleich. Dazu gehören:

Checkliste

Was bedeutet das genau?

Obsorge für die Kinder

Mit der Obsorge wird geregelt, wer ein Kind pflegt, erzieht und wer das Vermögen vom Kind verwaltet. Es wird auch geregelt, wer das Kind in diesen Dingen rechtlich vertritt. Bei einer Ehe haben die Eltern die gemeinsame Obsorge. Die gemeinsame Obsorge bleibt nach einer Ehe bestehen. Die Eltern müssen entscheiden, ob die gemeinsame Obsorge aufrecht bleibt.

Weitere Infos zur Obsorge und wie man die Obsorge nach einer Trennung regeln kann, finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel Obsorge:
Obsorge, KOMPASS

Kontaktrecht

Kinder haben das Recht, beide Eltern regelmäßig zu sehen. Beide Elternteile haben auch das Recht auf Kontakt zum Kind. Die Eltern müssen dafür eine Regelung finden.
Alle Infos zum Kontaktrecht finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel:
Kontaktrecht, KOMPASS

Kindesunterhalt

Eltern müssen sich um den Lebensbedarf vom Kind kümmern. Das bedeutet, Eltern müssen sich um ihr Kind kümmern – und zwar um die Pflege und die Betreuung und die Erziehung. Und auch um die finanziellen Bedürfnisse von ihrem Kind. Das bedeutet: Beide Elternteile kaufen Dinge für das Kind. Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt. Welche Arten das sind und wie man Kindesunterhalt vereinbaren kann, finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel:
Unterhalt, KOMPASS

Ehegattenunterhalt

In einer Ehe müssen beide Eheleute für die Familie sorgen. Das kann durch Geldverdienen oder Arbeit im Haushalt und Kinderbetreuung geschehen. Das nennt man eine Wirtschaftsgemeinschaft. Bei einer einvernehmlichen Scheidung entscheiden Sie, ob die Wirtschaftsgemeinschaft teilweise weitergeführt wird. Das passiert in Form eines Ehegattenunterhalts.

Nach der Scheidung bekommt meistens die Person Unterhalt, die während der Ehe wenig oder kein Geld verdient hat. Zum Beispiel, weil sie sich um den Haushalt oder Kinder gekümmert hat. 

Weitere Infos zu Unterhaltsansprüchen finden Sie hier.
Unterhaltsansprüche nach der Scheidung, Österreich.gv.at

Geld und Besitz

Das  gemeinsame Vermögen wird aufgeteilt. Dazu gehört alles, was Sie während der Ehe gemeinsam gekauft oder gespart haben (zum Beispiel Möbel, Auto, Geld auf der Bank). Dazu gehören auch gemeinsame Schulden.

Dinge, die Sie schon vor der Ehe hatten,  persönliche Sachen oder  Schulden, die nur eine Person allein gemacht hat, gehören nicht dazu.

Wohnung

Was gilt bei Miete?
Stehen beide im Mietvertrag, dann können sie den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen. Wenn Sie den Mietvertrag ändern möchten, müssen alle zustimmen. Auch der Vermieter oder die Vermieterin.
Nach der Scheidung kann das Gericht entscheiden, wer in der Wohnung bleiben darf.
Oft bleibt die Person bei der die Kinder wohnen oder die Person, die die Wohnung am dringendsten braucht. 

Was gilt bei Eigentum?
Bei Eigentum gibt es mehrere Möglichkeiten:
– Eine Person zieht aus.
– Beide ziehen aus.
– Die Eigentumswohnung wird verkauft.
– Die Eigentumswohnung wird an den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin übertragen.
– Der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin erhält eine Ausgleichszahlung für die Eigentumswohnung.

Wem das Eigentum zusteht, hängt vom Bedarf ab.

Mehr Infos zum Thema Wohnen nach Scheidung finden Sie hier:
Wohnrecht bei Scheidung, Mietrechtsinfo.at

Mehr Infos zum Thema Wohnen finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel Wohnen. Dort gibt es Tipps zu günstigen Wohnungen oder finanzieller Hilfe:
Wohnen, KOMPASS

Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Für den Antrag und den Gerichtstermin muss man etwas bezahlen. Das nennt man Gebühren. Weitere Infos zu den Kosten finden Sie hier:
Einvernehmliche Scheidung, Österreich.gv.at

Wer wenig Einkommen hat, kann eine Gebührenbefreiung beantragen. Das heißt, Sie müssen keine Gebühren zahlen. Wenn nur eine Person befreit wird, übernimmt die andere die gesamten Kosten. 

Das Formular zur Gebührenbefreiung gibt es beim Bezirksgericht. Sie können  auf der Seite vom Justizministerium nach Ihrem zuständigen Bezirksgericht suchen:
Gerichtssuche, Justiz.gv.at.

Anwälte und Anwältinnen müssen immer selbst bezahlt werden.

Was ist eine strittige Scheidung?

Bei einer strittigen Scheidung gibt eine Person der anderen die Schuld am Ende der Ehe. Man muss dann beweisen, dass die Person Fehler gemacht hat.
Das Gericht entscheidet dann, wer „Schuld“ an der Scheidung hat.

WICHTIG: Auch wenn die Scheidung am Anfang strittig ist, kann sie immer einvernehmlich  beendet werden. Wenn Sie die Klage eingereicht haben, können Sie das Verfahren auf “ruhend” stellen. Das bedeutet: Das Verfahren macht eine Pause, wird aber nicht beendet. Klappt keine Einigung, kann es später wieder aufgenommen werden. Das Verfahren geht dann weiter.

Wie läuft eine strittige Scheidung ab?

1. Klage einreichen

Eine Person reicht die Klage beim Bezirksgericht ein. Zuständig ist meistens das Bezirksgericht am letzten gemeinsamen Wohnort. Das zuständige Bezirksgericht finden Sie auf der Seite des Justizministeriums:
Gerichtssuche, Justiv.gv.at.

Wenn man möchte, kann man sich einen Anwalt oder eine Anwältin nehmen.

2. Antwort auf die Klage

Die andere Person bekommt die Klage und muss darauf antworten.

3. Verhandlungen vor Gericht

Es gibt mehrere Termine vor Gericht. Beide Seiten können Beweise vorlegen. Am Ende entscheidet das Gericht, wer „Schuld“ hat.

4. Berufung

  1. Nach einer Scheidung können Sie gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen. Das heißt: Sie sind mit der Entscheidung vom Gericht nicht einverstanden, und Sie wollen die Entscheidung überprüfen lassen. Das nennt man Berufung. Sie können aber auch auf die Berufung verzichten. 
Eine Blumenwiese mit vielen Gänseblümchen.
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WICHTIG:

Wenn Sie auf die Berufung verzichten, können Sie später nichts mehr ändern. Verzichten Sie auf die Berufung nur, wenn Sie mit allem einverstanden sind.

Was wird bei der strittigen Scheidung nicht geklärt?

Das Gericht entscheidet bei der strittigen Scheidung nur über die Ehe. Vermögen, Sorgerecht und Unterhalt werden in einem zusätzlichen Verfahren geklärt. Dafür haben Sie ein Jahr Zeit nach der Scheidung.

Was muss ich bei einer strittigen Scheidung regeln?

Checkliste

Was bedeutet das genau?

Obsorge für die Kinder

Mit der Obsorge wird geregelt, wer ein Kind pflegt, erzieht und wer das Vermögen vom Kind verwaltet. Es wird auch geregelt, wer das Kind in diesen Dingen rechtlich vertritt.
Bei einer Ehe haben die Eltern die gemeinsame Obsorge. Die gemeinsame Obsorge bleibt nach einer Ehe bestehen. Die Eltern müssen entscheiden, ob die gemeinsame Obsorge aufrecht bleibt.

Weitere Infos zur Obsorge und wie man die Obsorge nach einer Trennung regeln kann, finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel Obsorge:
Obsorge, KOMPASS

Kontaktrecht

Kinder haben das Recht, beide Eltern regelmäßig zu sehen. Beide Elternteile haben auch das Recht auf Kontakt zum Kind. Die Eltern müssen dafür eine Regelung finden.
Alle Infos zum Kontaktrecht finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel Kontaktrecht:
Kontaktrecht, KOMPASS

Kindesunterhalt

Beide Elternteile müssen für ihre Kinder sorgen. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind lebt, zahlt Unterhalt.
Alle Infos zum Kindesunterhalt finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel Unterhalt:
Unterhalt, KOMPASS

Ehegattenunterhalt

In einer Ehe müssen beide Eheleute für die Familie sorgen. Das kann durch Geldverdienen oder Arbeit im Haushalt und Kinderbetreuung geschehen. Das nennt man eine Wirtschaftsgemeinschaft. Bei einer einvernehmlichen Scheidung entscheiden Sie, ob die Wirtschaftsgemeinschaft teilweise weitergeführt wird. Das passiert in Form eines Ehegattenunterhalts.

Nach der Scheidung bekommt meistens die Person Unterhalt, die während der Ehe wenig oder kein Geld verdient hat. Zum Beispiel, weil sie sich um den Haushalt oder Kinder gekümmert hat. 

Weitere Infos zu Unterhaltsansprüchen finden Sie hier.
Unterhaltsansprüche nach der Scheidung, Österreich.gv.at

Geld und Besitz

Das  gemeinsame Vermögen wird aufgeteilt. Dazu gehört alles, was Sie während der Ehe gemeinsam gekauft oder gespart haben (zum Beispiel Möbel, Auto, Geld auf der Bank). Dazu gehören auch gemeinsame Schulden.

Dinge, die Sie schon vor der Ehe hatten,  persönliche Sachen oder  Schulden, die nur eine Person allein gemacht hat, gehören nicht dazu.

Wohnung

Was gilt bei Miete?
Stehen beide im Mietvertrag, dann können sie den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen. Wenn Sie den Mietvertrag ändern möchten, müssen alle zustimmen. Auch der Vermieter oder die Vermieterin.
Nach der Scheidung kann das Gericht entscheiden, wer in der Wohnung bleiben darf.
Oft bleibt die Person, bei der die Kinder wohnen oder die Person, die die Wohnung am dringendsten braucht. 

Was gilt bei Eigentum?
Bei Eigentum gibt es mehrere Möglichkeiten:
– Eine Person zieht aus.
– Beide ziehen aus.
– Die Eigentumswohnung wird verkauft.
– Die Eigentumswohnung wird an den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin übertragen.
– Der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin erhält eine Ausgleichszahlung für die Eigentumswohnung.

Wem das Eigentum zusteht, hängt vom Bedarf ab.

Mehr Infos zum Thema Wohnen nach Scheidung finden Sie hier:
Wohnrecht bei Scheidung, Mietrechtsinfo.at

Mehr Infos zum Thema Wohnen finden Sie in diesem Ratgeber im Kapitel Wohnen. Dort gibt es Tipps zu günstigen Wohnungen oder finanzieller Hilfe:
Wohnen, KOMPASS

Welche Fristen gibt es?

Ab dem Moment, in dem eine Person von einem Fehler der anderen Person erfährt, hat sie 6 Monate Zeit, die Scheidung zu beantragen. Nach 10 Jahren kann man keine Scheidungsklage mehr wegen alter Fehler einreichen.

Was kostet eine strittige Scheidung?

Für den Antrag und den Gerichtstermin muss man etwas bezahlen. Das nennt man Gebühren. Weitere Infos zu den Kosten finden Sie hier:
Einvernehmliche Scheidung, Österreich.gv.at

Wer wenig Einkommen hat, kann eine Gebührenbefreiung beantragen. Das heißt, Sie müssen keine Gebühren zahlen. Wenn nur eine Person befreit wird, übernimmt die andere die gesamten Kosten. 

Das Formular zur Gebührenbefreiung gibt es beim Bezirksgericht. Sie können  auf der Seite vom Justizministerium nach Ihrem zuständigen Bezirksgericht suchen:
Gerichtssuche, Justiz.gv.at.

Anwälte und Anwältinnen müssen immer selbst bezahlt werden.

Welche anderen Scheidungsarten gibt es?

Es gibt Situationen, in denen eine Scheidung möglich ist, obwohl keine der beiden Personen Schuld an den Problemen hat.

Scheidung bei mehrjähriger häuslicher Trennung

Wenn die Eheleute schon 3 Jahren getrennt leben, kann man die Scheidung beantragen.
Mehr Infos zur Scheidung bei mehrjähriger häuslicher Trennung finden Sie hier:
Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft, Österreich.gv.at

Scheidung wegen Krankheit

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn eine Partnerin oder ein Partner eine schwere psychische Krankheit hat oder wegen einer psychischen Erkrankung etwas getan hat, was der Ehe schadet.
Mehr Infos zur Scheidung aus anderen Gründen finden Sie hier:
Streitige Scheidung aus anderen Gründen, Österreich.gv.at

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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