Nutzungsbedingungen

für den Veranstaltungskalender für Alleinerziehende

der Österreichischen Plattform für Alleinerziehende –Interessenvertretung für alleinerziehende Mütter / Väter und ihre Kinder

Türkenstraße 3
1090 Wien
nachfolgend kurz “ÖPA”

1. Geltungsbereich
1.1. ÖPA betreibt einen digitalen Veranstaltungskalender (nachfolgend „der
Kalender“; abrufbar unter Veranstaltungen – ÖPA (oepa.or.at)). Mitglieds-
organisationen (nachfolgend „Nutzer“) erhalten die kostenfreie Möglich-
keit, ihre Veranstaltungen in diesen Kalender einzutragen.
1.2. Die Nutzung des Veranstaltungskalenders für Alleinerziehende (nachfol-
gend „der Kalender“) unterliegt den vorliegenden Nutzungsbedingungen.
1.3. Um den Kalender nutzen zu können, müssen sich die Nutzer zunächst im
Kalender-Portal anmelden, die ÖPA schaltet die Nutzer anschließend frei.
Nachfolgend können die Nutzer über ein Formular die Daten ihrer Veran-
staltung eingeben. Um den Eingabevorgang abzuschließen und die Veran-
staltungsdaten in das System einpflegen zu können, erklärt der Nutzer,
dass er mit den Nutzungsbedingungen einverstanden ist.

2. Gegenstand der Nutzung
2.1. ÖPA übernimmt die Freischaltung und Wartung des Veranstaltungskalen-
ders und ermöglicht dem Nutzer, selbstständig Veranstaltungen in den
Veranstaltungskalender einzupflegen.
2.2. ÖPA übernimmt die Freischaltung der vom Nutzer eingepflegten Veran-
staltung im Veranstaltungskalender.

3. Rechte und Pflichten von ÖPA
3.1. ÖPA ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Nutzer eingepflegte
Veranstaltung redaktionell zu bearbeiten.

3.2. Die ÖPA ist berechtigt, eingepflegte Veranstaltungen nicht freizuschalten.
Dafür ist keine Begründung notwendig. Der Nutzer hat keinen Anspruch
darauf, dass jede eingepflegte Veranstaltung durch ÖPA freigeschaltet
wird. Insbesondere hat der Nutzer keinen Anspruch darauf, dass eine ein-
gepflegte Veranstaltung innerhalb einer bestimmten Frist freigeschaltet
wird.
3.3. ÖPA ist berechtigt, Anpassungen der Nutzungsmöglichkeiten vorzuneh-
men, insbesondere neue Funktionen hinzuzufügen oder Funktionen zu ent-
fernen.
3.4. ÖPA ist berechtigt, den Zugang zum Kalender einzuschränken oder zu un-
terbinden und eingepflegte und/ oder bereits veröffentlichte Veranstaltun-
gen zu löschen, sollte es nach Ansicht von ÖPA erforderlich oder zweckmä-
ßig sein. Dieses Recht hat ÖPA insbesondere in Fällen von Verstößen gegen
Punkt 4.2.
3.5. Sämtliche Urheber- und Domainrechte oder andere geistige Eigentums-
rechte am Kalender bleiben bei ÖPA.


4. Rechte und Pflichten der Nutzer
4.1. Nutzer sind verpflichtet, jegliche Handlungen zu unterlassen, die eine De-
stabilisierung oder sonstige Schädigung des verwendeten EDV-Systems
provozieren und haben jegliche missbräuchliche Verwendung des Kalen-
ders zu unterlassen.
4.2. Nutzer verpflichten sich, keine Inhalte in den Kalender einzupflegen, die
• unsachliche, angriffige, beleidigende oder diskriminierende Formu-
lierungen enthalten,
• zu Hass oder Gewalt aufrufen
• rechtswidrige Inhalte enthalten
• gegen die guten Sitten verstoßen
• etwas aus der Privatsphäre von Personen offenlegen
• das Ansehen der ÖPA schädigen.

5. Haftung
5.1. Jede Haftung von ÖPA für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden,
unabhängig von deren Ursachen, die aus der Benutzung oder Nichtverfüg-
barkeit der Daten und Informationen des Kalenders erwachsen, wird, so-
weit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
5.2. Der Nutzer ist für die von ihm in den Kalender eingepflegten Informatio-
nen verantwortlich. ÖPA ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Einträge der

Nutzer zu überwachen, zu prüfen oder nach Umständen zu forschen, die
auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
5.3. Sollten die eingepflegten Veranstaltungen Links zu externen Websites ent- halten, hat ÖPA auf den Inhalt dieser Websites ebenso keinen Einfluss und
haftet daher auch nicht für deren Inhalte. ÖPA wird jedoch ab Kenntnis ei-
ner konkreten Rechtsverletzung die vom Nutzer eingepflegte Veranstal-
tung aus dem Kalender entfernen.
5.4. Der Nutzer leistet Gewähr dafür, dass die eingepflegten Informationen
über Veranstaltungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder
die Rechte Dritter (auch im Sinn des Urheberrechts, insbesondere hinsicht-
lich verwendeter Bilder, Grafiken etc.) verletzt.
5.5. Der Nutzer hält ÖPA hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die ÖPA aufgrund
von Veranstaltungseinträgen des Nutzers entstehen, schad- und klaglos.


6. Schlussbestimmungen
6.1. Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingun-
gen entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien
zuständig. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen österreichischem
Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen.
6.2. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung tritt die wirksame Bestimmung, die dem Sinn
dieser Nutzungsbedingung am nächsten kommt.

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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ÖPA-Kongress: Ergänzende Kinderbetreuung – warum sich Vielfalt auszahlt

Datum: 29. November 2024, 9:00 – 15:30

Ort: Haus der Europäischen Union, Wipplingerstraße 35, 1010 Wien und online (Link wird nach Anmeldung zugesandt)

Moderation: Renata Schmidtkunz