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Kinderbetreuung in Europa – Bedarf und Wirklichkeit

Eine Presseaussendung von ENoS, European Network of Single Parent Families am 17.09.2024

Im Austausch europäischer Alleinerziehendenverbände wurde die Dringlichkeit für Kinderbetreuungseinrichtungen im Nahbereich der betroffenen Familien deutlich.

Die Alleinerziehendenverbände fordern daher

– die flächendeckende und kostenfreie Kinderbetreuung bei Bedarf (z.B. Erwerbstätigkeit) der Alleinerziehenden ab Geburt des Kindes zur Verfügung zu stellen. Der Umfang der Betreuung muss sich nach dem jeweiligen konkreten Bedarf richten.

Am Beispiel der Regelungen in Malta, seit 2014, ist die Sicherstellung der Kindesbetreuung Grundlage für Alleinerziehende ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Vor allem selbständig Tätige sind finanziell nicht abgesichert. In Deutschland haben sie keinen Anspruch auf Mutterschutz mit Ersatz des Einkommensverlustes, Erziehungsgeld o.ä.  Dies bedeutet in der Praxis, dass Mütter, die bei Geburt des Kindes alleinerziehend sind, unmittelbar ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen. Die Betreuung der Kinder ist dann als staatliche Leistung zur Verfügung zu stellen, für den Fall, dass die Alleinerziehende keine familiären Betreuungsmöglichkeiten hat.

 

– vor Einschulung des Kindes ist für die Dauer eines Jahres der Besuch einer Betreuungseinrichtung verpflichtend und staatlich zu garantieren.

Am Modell Finnland hat sich als positiv erwiesen, dass alle Kinder ein Jahr vor Schuleintritt eine Betreuungseinrichtung besuchen. Die soziale Entwicklung der Kinder wird so gefördert, eventuelle Defizite in sprachlicher Hinsicht können ausgeglichen werden, der Schuleintritt wird an den Bedürfnissen der Kinder gemessen vorbereitet.

Der Förderungs- und Bildungsaspekt tritt dadurch in den Vordergrund. Es wird dadurch verhindert, dass Kinder aufgrund bestehender Defizite das Klassenziel der Eingangsklasse nicht erreichen. Es wird verhindert, dass die Kernkompetenzen wie Lesen und Schreiben nicht ausreichend erworben werden können. Dies ist derzeit in Deutschland in weiten Bereichen festzustellen. Die Verpflichtung wird rechtlich in der Form einer Vorschule ausgestaltet.

Das Angebot eines allgemein zugänglichen und qualitativ hochwertigen ganztägigen Kinderbetreuungsangebotes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für alle europäischen Staaten im Dienst an ihren Bürgerinnen und Bürgerinnen.

 

ENoS – European Network for Single Parents – Das Europäische Netzwerk für Alleinerziehende – setzt sich seit 2009 für Verbesserungen der rechtlichen, finanziellen, gesellschaftlichen und kulturellen Situation von Ein-Eltern-Familien ein, sowie für die Anerkennung und Gleichberechtigung der Einelternfamilien in rechtlicher, finanzieller und sozialer Hinsicht.

 

Evelyne Martin, Präsidentin

https://www.network-single-parents.eu/

Kontakt: oepa@oepa.or.at  

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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ÖPA-Kongress: Ergänzende Kinderbetreuung – warum sich Vielfalt auszahlt

Datum: 29. November 2024, 9:00 – 15:30

Ort: Haus der Europäischen Union, Wipplingerstraße 35, 1010 Wien und online (Link wird nach Anmeldung zugesandt)

Moderation: Renata Schmidtkunz