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Familienbeihilfe Vorarlberg

Familienbeihilfe Vorarlberg

Finanzielle Hilfe für Familien

In Österreich gibt es eine finanzielle Hilfe für Familien. Diese heißt Familienbeihilfe. Wie bekomme ich Familienbeihilfe? Wie viel bekommt meine Familie? Und wer bekommt die Familienbeihilfe, wenn die Eltern getrennt leben? Diese und weitere Fragen beantworten wir für Sie hier.

Was ist Familienbeihilfe?

Familienbeihilfe ist eine finanzielle Hilfe für Familien. Familienbeihilfe bekommen Sie vom Staat Österreich monatlich ausgezahlt. Familienbeihilfe heißt auch Kindergeld.

 

Familienbeihilfe in getrennt lebenden Familien

Familienbeihilfe bekommt jener Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut.

Familienbeihilfe bei Doppelresidenz

Doppelresidenz bedeutet, dass sich die Eltern die Betreuung des Kindes zu gleichen Teilen aufteilen. Das Kind wohnt dann abwechselnd bei beiden Elternteilen. Beide Elternteile betreuen das Kind im Alltag und auch in der Freizeit.
Familienbeihilfe kann nicht geteilt ausbezahlt werden. Wenn Eltern sich die Familienbeihilfe teilen wollen, müssen sich das die Eltern miteinander ausmachen. Das kann man bei Gericht oder bei der Kinder- und Jugendhilfe oder privat machen.

 

Bekomme ich Familienbeihilfe?

Um Familienbeihilfe zu bekommen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Eine Auflistung finden Sie hier:

Familienbeihilfe Voraussetzungen, Österreich.gv.at

 

Wie viel Familienbeihilfe bekomme ich?

Die aktuelle Höhe der Familienbeihilfe finden Sie hier:

Höhe der Familienbeihilfe, Österreich.gv.at


Wenn Sie wissen wollen, wie viel Familienbeihilfe Sie bekommen, dann können Sie das online ausrechnen. Hier geht es zum Online-Rechner:

Familienbeihilfe-Rechner, Arbeiterkammer

Wie bekomme ich Familienbeihilfe?

Sie bekommen die Familienbeihilfe über das Finanzamt. Sie bekommen die Familienbeihilfe mit der Geburt Ihres Kindes automatisch.

 

Wenn die Geburt Ihres Kindes nicht in Österreich war und Sie mit Ihrem Kind nach Österreich kommen, müssen Sie für die Familienbeihilfe einen Antrag stellen. Sie können den Antrag online oder direkt beim Finanzamt stellen.

Antrag direkt beim Finanzamt:

Den Kontakt vom Finanzamt finden Sie hier:

Bundesministerium für Finanzen

Online-Antrag:

Online können Sie den Antrag über Finanz-Online stellen. Das ist die Online Stelle vom Finanzamt Österreich. Dazu müssen Sie sich bei Finanz-Online registrieren. Das können Sie hier machen:

Finanz-Online, Bundesministerium für Finanzen

 

Wichtige Hinweise:

  • Sie können 5 Jahre rückwirkend Familienbeihilfe beantragen.
  • Die Höhe der Familienbeihilfe ist abhängig von Alter und Anzahl der Kinder.
  • Im September bekommen Sie Schulstartgeld pro Kind (6–15 Jahre). Sie bekommen das Geld automatisch mit der Familienbeihilfe. Sie müssen es nicht beantragen.
© ÖPA

Ihre Kinder leben nicht in Österreich? 

Hier finden Sie Infos über die Höhe der Familienbeihilfe im Ausland.

Was ist Erhöhte Familienbeihilfe?

Ihr Kind hat eine Behinderung (mindestens 50 %)?
Ihr Kind kann wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht arbeiten gehen? 

Dann haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf eine erhöhte Familienbeihilfe. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Mehr Infos und den Antrag finden Sie hier: 

Erhöhte Familienbeihilfe, oesterreich.gv.at

Wichtige Hinweise

  • Sie können 5 Jahre rückwirkend erhöhte Familienbeihilfe beantragen 
  • Sie bekommen nach dem Antrag eine Einladung zur Untersuchung bei einer Ärztin oder einem Arzt. Sie gehen dann mit Ihrem Kind und mit der Einladung zur Ärztin oder zum Arzt. Dort wird das Kind untersucht. 


Durch die erhöhte Familienbeihilfe wird ein Teil auf das Pflegegeld Ihres Kindes angerechnet.

Was ist der Mehrkindzuschlag?

Wenn Sie drei oder mehr Kinder haben, können Sie einen Mehrkindzuschlag erhalten. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können den Antrag online oder direkt beim Finanzamt stellen.

Antrag direkt beim Finanzamt

Den Kontakt zum Finanzamt finden Sie hier:

Bundesministerium für Finanzen

Online-Antrag

Online können Sie den Antrag über Finanz-Online stellen. Das ist die Online-Stelle vom Finanzamt Österreich. Dazu müssen Sie sich bei Finanz-Online registrieren. Das können Sie hier machen:

Finanz-Online, Bundesministerium für Finanzen

Beratungsstellen für Fragen zur Familienbeihilfe

Bei Fragen zum Thema Familienbeihilfe können Sie das Finanzamt kontaktieren. Sie können einen Termin vereinbaren. Ein Termin ist vor Ort oder mit Videochat möglich. 

Einen Termin vor Ort können Sie hier buchen:

Termin vereinbaren im Infocenter, Bundesministerium für Finanzen

Einen Videotermin können Sie hier buchen:

Videotermin, Bundesministerium für Finanzen

 

Wichtiger Hinweis

Für einen Termin beim Finanzamt brauchen Sie diese Dinge: 

  • Einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Führerschein, Reisepass oder Personalausweis und 
  • für jedes Kind ein ausgefülltes Formular. Das Formular hat die Abkürzung „Beih100“. Sie können das Formular online hier suchen und herunterladen:

 

Beratung über Chat

Im Chat des Finanzamts „Fred“ können Sie Infos zur Familienbeihilfe bekommen und Fragen stellen. Zum Chat kommen Sie hier:

Online-Beratung Finanzamt: Fred, Bundesministerium für Finanzen

 

Bürgerservice des Finanzministeriums

Sie können Ihre Fragen auch beim Bürgerservice des Finanzministeriums telefonisch oder online stellen. Den Kontakt zum Bürgerservice finden Sie hier:

Kontakt, Bundesministerium für Finanzen

Hilfe bei Problemen mit dem Finanzamt

Was ist eine Ombudsstelle?

Eine Ombudsstelle hilft, wenn es Probleme gibt. Hilfe bei Problemen mit dem Finanzamt und dem Finanzministerium gibt es bei der Steuer-Ombudsstelle vom Bundesfinanzministerium. 

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Ombudsstelle und ein Anfrageformular:

Kontakt – Anfragen an das Finanzministerium, Bundesministerium für Finanzen

Was ist die Volksanwaltschaft?

Die Volksanwaltschaft gibt Hilfestellung bei Problemen mit Behörden. Das Angebot ist kostenlos. Der Kontakt ist telefonisch, online oder mit Termin (Voranmeldung benötigt) möglich. Mehr Infos und den Kontakt finden Sie hier: 

Volksanwaltschaft Österreich

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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