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Sozialhilfe und Mindestsicherung Kärnten

Sozialhilfe und Mindestsicherung in Kärnten

Zu wenig zum Leben

Manche Menschen haben zu wenig Geld, um ihr Leben zu finanzieren. Deshalb bekommen Sie Geld vom Staat dazu. Dieses Geld heißt Sozialhilfe oder Mindestsicherung. Wie bekomme ich Mindestsicherung? Welche Voraussetzungen muss ich dafür erfüllen? Und was muss ich sonst noch beachten? Solche Fragen beantworten wir für Sie hier. Außerdem informieren wir über die wichtigsten Beratungsstellen zum Thema Sozialhilfe und Mindestsicherung.

Was ist Mindestsicherung oder Sozialhilfe?

Sozialhilfe oder Mindestsicherung ist ein Geld vom Staat. Sie können Mindestsicherung bekommen, wenn Sie sonst zu wenig Geld zum Leben haben. Mit der Sozialhilfe/Mindestsicherung sind Sie auch krankenversichert.

Habe ich Anspruch auf Mindestsicherung oder Sozialhilfe?

Ob Sie Anspruch haben, finden Sie auf der Seite des Soialministeriums: 

Anspruchsvoraussetzungen Sozialhilfe und Mindestsicherung, Österreichisches Sozialministerium


Jede Situation ist anders. Bitte erkundigen Sie sich gut und lassen Sie sich beraten! Es gibt sehr viele Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen. Mehr Infos zu den genauen Voraussetzungen in jedem Bundesland finden Sie hier: 

Sozialhilfe/Mindestsicherung, Arbeiterkammer

© ÖPA

Unser Tipp:

Um Mindestsicherung zu bekommen, muss der Kindesunterhalt geregelt sein. Sie brauchen dafür einen Bescheid. Auch negative Bescheide sind wichtig. Heben Sie also unbedingt jeden Bescheid für den Antrag auf.

 

Wie bekomme ich Mindestsicherung oder Sozialhilfe in Kärnten?

Den Antrag können Sie bei Ihrem Gemeindeamt oder Bezirksamt stellen. Dort gibt es auch Berater*innen. Diese helfen Ihnen und geben Ihnen mehr Infos. 

Für den Antrag brauchen Sie diese Dokumente:

  • einen Lichtbildausweis
  • einen Einkommensnachweis
  • einen Mietvertrag
  • eine Mietvorschreibung
  • Ihre Kontodaten
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • wenn vorhanden, andere Unterlagen, zum Beispiel: Scheidungspapiere, Bestätigung über Ihr Vermögen, einen Zulassungsschein von Ihrem Auto, Bescheide über Beihilfen, Zuschüsse

Beratung bekommen Sie beim Gesundheits-, Pflege- und Sozialservice Kärnten (GPS). Den Kontakt dazu finden Sie hier:

Wichtige für Alleinerziehende

  • Auch wenn man arbeitet und wenig verdient, kann man Sozialhilfe beantragen. 
  • In manchen Bundesländern bekommen Alleinerziehende auch einen Zuschlag für ihre Kinder.
    Achtung: Wird eines der Kinder 18, dann kann der Zuschlag für ALLE Kinder wegfallen.
  • Unterhaltszahlungen zählen auch zum Einkommen. Das ist wichtig für die Berechnung der Sozialhilfe.
  • Wenn Sie Fragen haben, lassen Sie sich beraten! Lassen Sie sich auch beraten, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.

Wo kann ich mich zum Thema Sozialhilfe oder Mindestsicherung in Kärnten beraten lassen?

Beratung finden Sie bei der Caritas Kärnten. Beratung ist kostenfrei und vertraulich! Mehr Infos dazu finden Sie hier:

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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