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Im Wald an einem Pavillon Dach, das mit einer Plane abgedeckt ist, hängen selbstgemachte Fähnchen mit Kinderzeichnungen.
© ÖPA
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Kindesunterhalt reformieren

Kindesunterhalt & Unterhaltsvorschuss reformieren

Wir fordern eine rasche Reformierung des Kindesunterhalts. Denn nach wie vor gibt es Lücken im Unterhaltsrecht, die geschlossen werden müssen. Auch der Unterhaltsvorschuss muss dringend reformiert werden – diesen sollen z. B. auch volljährige Kinder in Ausbildung erhalten.

Warum muss der Kindesunterhalt reformiert werden?

44% der Alleinerziehenden sind armutsgefährdet.

Ein-Eltern-Haushalte haben mit 44% die höchste Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung in der EU (Quelle: EU-SILC 2018). Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Haushalten haben oft eingeschränkte Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. Damit die Kinder von Alleinerziehenden faire Chancen erhalten, ist eine schnelle Reformierung des Kindesunterhalts absolut notwendig.

Unsere Reformvorschläge

Lücken im Unterhaltsrecht schließen.

  • Sicherstellung eines Mindestunterhalts in Höhe der altersgerechten Regelbedarfssätze, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Dafür soll ein staatlicher Sozialtransfer den Unterhaltsbeitrag aufstocken.
  • Wenn der Unterhalt sehr niedrig ist, der unterhaltspflichtige Elternteil aus finanziellen Gründen davon befreit ist oder ein Antrag auf Reduzierung oder Befreiung eingereicht wurde, muss der Unterhaltsanspruch des Kindes gewährleistet sein. Dafür sollen die Vorschläge aus dem Zwischenbericht der Arbeitsgruppe „Sicherung des Kindesunterhalts“ von 2006 verwendet werden.

Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der Ausbildung gewähren.

Aktuell endet der Unterhaltsvorschuss im Monat des 18. Geburtstags eines Kindes. Aber besonders junge Volljährige sind während der Ausbildung auf Unterhaltszahlungen angewiesen. Sie sind jedoch oft nicht in der Lage, vor Gericht für die Fortsetzung der Zahlungen zu kämpfen. Deshalb fordern wir, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der Ausbildung gewährt wird, unabhängig vom Alter. Dafür muss eine Vollzugsstelle festgelegt werden, die den Unterhaltsvorschuss ab Volljährigkeit ausbezahlt.

Unterhaltsvorschuss für Halbwaisen erweitern.

Auch Halbwaisen, deren unterhaltspflichtiger Elternteil zu wenig Versicherungszeiten erworben hat, sollen den Unterhaltsvorschuss bekommen.

Zeitgerechte Erhöhungsanträge ermöglichen.

  • Erhöhungsanträge müssen zeitgerecht eingereicht werden können.
  • Unterhaltspflichtige Stellen bzw. ihre Rechtsvertretungen müssen zeitnah entsprechend geschult werden.

Unterhalt bei Insolvenz & Pfändung vorrangig behandeln.

Laufende Unterhaltszahlungen müssen bei Lohnpfändungen und Insolvenzverfahren vorrangig behandelt werden.

Schad- und Klagloshaltung abschaffen.

Die Schad- und Klagloshaltung in Scheidungsverfahren bezüglich Kindesunterhalt soll abgeschafft werden.

Rechtsverständnis zum Unterhalt verbessern.

  • Alleinerziehende und Menschen in Trennung oder Scheidung müssen besser über die Rechtssituation zum Unterhalt informiert werden.
  • Rechtliche Verfahren sollen für Laien nachvollziehbar sein.
  • Gesetzestexte und Erläuterungen zum Unterhalt sollen verständlich formuliert sein.

Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss besser erfassen.

Aktuell gibt es keine repräsentativen Studien darüber, ob und in welcher Höhe Unterhaltsbeiträge geleistet werden. Damit neue Maßnahmen zielgerichtet gesetzt werden können, ist eine statistische Datenerfassung zum Unterhalt und Unterhaltsvorschuss absolut notwendig.

Forderungen zum Download

Hier finden Sie unsere Forderungen für eine Reform des Kindesunterhalts als PDF zum Herunterladen.

Alle Forderungen

Alleinerziehende sind in Österreich stärker von Armut und Ausgrenzung gefährdet, als der Durchschnitt. Deshalb fordern wir rasche Maßnahmen für eine Verbesserung und Berücksichtigung der Lebensrealitäten von Alleinerziehenden.

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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