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Der Unterhaltsvorschuss: Voraussetzungen und andere Fragen

Rund um den Unterhaltsvorschuss (UHV) kommt es oft zu Fragen, die der Rechtswissenschaftler Joachim Pierer im folgenden Beitrag für unsere Leser*innen beantwortet hat.

Wann bekomme ich UHV bzw. wann bekomme ich keinen UHV und welche Voraussetzungen gelten für den Unterhalt?

Unterhaltsvorschuss wird vom Staat für minderjährige Kinder gewährt, die in Österreich leben und die Staatsbürgerschaft von Österreich oder eines EU- oder EWR-Landes haben oder staatenlos sind. Kann der Unterhaltsschuldner nicht zahlen (z. B. arbeitslos, erfolglose oder aussichtslose Exekution, Gefängnis), gewährt der Staat auf Antrag Unterhaltsvorschuss. Wichtig: Der Unterhaltspflichtige darf nicht im selben Haushalt wie das Kind wohnen.

Achtung: Ein Mann ist nur dann unterhaltspflichtig, wenn seine Vaterschaft auch rechtlich feststeht. Das ist der Fall, wenn 1) die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist, weil der Ehemann dann automatisch als Vater zählt, 2) der Lebensgefährte oder der biologische Vater seine Vaterschaft anerkannt hat, 3) die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde (z. B. mittels DNA-Test), weil der Mann kein Anerkenntnis abgeben wollte. Das gilt sinngemäß für gleichgeschlechtliche Paare und deren gemeinsame Kinder („Elternschaft“). Der Staat leistet nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn er weiß, von wem er sich den Vorschuss wieder zurückholen kann.

Ab welchem Zeitpunkt greift der UHV bzw. warum bekomme ich keinen UHV für fehlende Unterhaltsleistungen vor der Antragstellung?

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird der Vorschuss ab dem Beginn des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Er wird maximal fünf Jahre lang gezahlt. Das Gesetz sieht keine Rückwirkung vor, weil es einerseits eine Befristung für die Zukunft enthält und andererseits aus einer Zeit stammt, in der für die Vergangenheit kein Unterhalt geltend gemacht werden konnte. Tipp: nicht lange warten, sondern sofort Hilfe für die Antragstellung suchen.

Wie hoch sind meine Chancen auf einen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil im Ausland (EU und Drittstaaten) lebt?

Das Kind darf nicht benachteiligt werden, nur weil der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt. Um Unterhaltsvorschuss zu bekommen, muss aber versucht werden, den Unterhaltsanspruch im Ausland durchzusetzen, z. B. durch einen Antrag nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beim Bezirksgericht. Hält sich der andere Elternteil in einem EU-Land auf, verzögern der Antrag und die Prüfung der Erfolgsaussichten der Exekution den Unterhaltsvorschuss oft um einige Monate. Tipp: nicht lange warten, sondern sofort Hilfe für die Antragstellung suchen.

Ist der UHV so hoch wie die Regelbedarfssätze? Bzw. warum bekomme ich keinen UHV, der so hoch ist wie der Regelbedarf?

Das Gesetz bestimmt die Höhe des Vorschusses danach, ob es bereits einen „Unterhaltstitel“ gibt oder nicht. Ein Unterhaltstitel sind Unterhaltsbeschlüsse oder Urteile des Gerichts und vollstreckbare Unterhaltsvergleiche. Die darin festgelegte Summe ist für den Vorschuss maßgeblich. Ohne Unterhaltstitel wird der Vorschuss anhand der Höhe des Richtsatzes für die Halbwaisenpension je nach Alter des Kindes berechnet (für 2024 sind das für 0–5 Jahre: 279 €, 6–13 Jahre: 399 €, 14–18 Jahre: 518 €). Das ist der Fall, wenn gegen den Vater kein Unterhaltstitel erwirkt werden kann, weil er z. B. „untergetaucht“ ist (oder ein mindestens drei Jahre alter Titel deswegen nicht angepasst/erhöht werden kann), länger als einen Monat im Gefängnis sitzt und deshalb nicht zahlen kann oder wenn ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft in erster Instanz abgeschlossen, aber noch nicht rechtskräftig ist.

Achtung: Diese Beträge, die anhand des Richtsatzes bemessen werden, sind als Höchstgrenze auch für den Vorschuss aufgrund eines Unterhaltstitels maßgeblich, selbst wenn z. B. nach einer Gerichtsentscheidung mehr Unterhalt zustehen würde.

Noch mal Achtung: Selbst wenn Unterhaltsvorschuss ohne Unterhaltstitel gewährt werden kann, muss der Mann als rechtlicher Vater feststehen (s. die Anmerkung zur ersten Frage) bzw. das Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung in 1. Instanz abgeschlossen sein.

Wie lange kann es dauern, bis ich einen UHV bekomme?

Das zuständige Bezirksgericht prüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen und entscheidet möglichst schnell über den Vorschuss. Sobald der Beschluss zugestellt wird, wird der Vorschuss (rückwirkend bis zum Monat der Antragstellung) ausgezahlt. Die genaue Verfahrensdauer kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden, die Praxis zeigt aber, dass oft innerhalb eines Monats entschieden wird. 2009 hat eine Reform das Verfahren beschleunigt, z. B. muss die Exekution eines Unterhaltstitels nur beantragt worden sein.
Tipp: Hilfe bei der Antragstellung erspart oft eine längere Verfahrensdauer, wenn z. B. fehlende Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Verliere ich Teile der Obsorge, wenn die Kinder- und Jugendhilfe die Rechtsvertretung beim UHV übernimmt und/oder welche Verpflichtungen erwachsen mir daraus? Was genau muss die Kinder- und Jugendhilfe tun, wenn ich die Vertretung an sie übergebe?

Die die Kinder- und Jugendhilfe kann von der obsorgeberechtigten Mutter zur Vertretung des Kindes in Unterhaltssachen ermächtigt werden, sodass der Antrag auf Vorschuss von der Kinder- und Jugendhilfe gestellt wird. Dann kümmern sich routinierte Profis um die Sicherstellung des Kindesunterhalts. Wird der Unterhaltsvorschuss vom Gericht gewährt, wird die Kinder- und Jugendhilfe mit der Zustellung des Beschlusses automatisch alleiniger gesetzlicher Vertreter des Kindes zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (da der Staat nur einen Vorschuss leistet, wird versucht, den Unterhalt beim Unterhaltspflichtigen einzutreiben). Auf andere Bereiche der Obsorge hat der Unterhaltsvorschuss keinen Einfluss. Finanzielle bzw. für den Unterhaltsvorschuss relevante Umstände müssen sofort mitgeteilt werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass zu Unrecht gewährte Vorschüsse zurückgezahlt werden müssen.

 

Univ.-Ass. Dr. Joachim Pierer, LL.M. (Yale) ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Zu seinen Schwerpunkten in Forschung und Lehre zählt insbesondere das Familienrecht. Weitere Infos finden Sie hier:

joachimpierer.at

Alleinerziehende auf dem Weg

Dieser Text wurde bereits in der Ausgabe 04/2024 der ÖPA-Publikation „Alleinerziehende auf dem Weg“ veröffentlicht, gemeinsam mit weiteren Beiträgen, die für Alleinerziehende, getrennt lebende Eltern und Patchworkfamilien relevant sind.

Alle Ausgaben und weitere Infos finden Sie hier:
Alleinerziehende auf dem Weg, Publikationen, ÖPA

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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