
Allein reisen mit Kind
Darf ich das?
Wenn Sie mit Ihrem Kind verreisen möchten, kommt es darauf an, wohin die Reise geht.
Innerhalb von Österreich dürfen Sie allein mit einem Kind reisen. Sie brauchen dafür keine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils.
Bei Reisen ins Ausland ist es anders.
Sie wollen in ein anderes Land reisen und haben die gemeinsame Obsorge?
Wenn Sie oder eine andere Person alleine mit Ihrem Kind in ein anderes Land verreisen möchten, dann brauchen Sie die Zustimmung des anderen Elternteils. Die Regeln für die Einreise sind in jedem Land unterschiedlich. In manchen Ländern kann es bei der Einreise Probleme geben, wenn Sie keine Zustimmung des anderen Elternteils dabeihaben.
Erkundigen Sie sich deshalb früh genug über die Einreiseregeln – zum Beispiel über die Länderinformation des Außenministeriums (bmeia) oder auf der Seite des ÖAMTC:
Was ist eine Reisevollmacht?
Das andere Elternteil muss der Reise zustimmen. Die Zustimmung erfolgt schriftlich. Das nennt man Reisevollmacht.
In einer Reisevollmacht stehen:
- Name und Daten des Kindes
- Name und Daten der reisenden erwachsenen Begleitperson
- Reisedaten und Reiseziel
- Kontaktdaten des anderen Elternteils
- Unterschrift des anderen Elternteils
Unser Tipp: Schreiben Sie die Vollmacht auch auf Englisch oder in der Sprache des Ziellandes.

Wichtig:
In manchen Ländern reicht eine einfache Unterschrift nicht. Dann müssen Sie die Reisevollmacht beglaubigen lassen. Das bedeutet: Die Unterschrift muss offiziell bestätigt werden – zum Beispiel bei einem Notar oder einer Notarin oder bei der Gemeinde.
Weitere Infos und Vorlagen für eine Reisevollmacht finden Sie auf der Seite des ÖAMTC:
Was kann ich tun, wenn das andere Elternteil nicht zustimmt?
Wenn das andere Elternteil der Reise nicht zustimmt, dann dürfen Sie nicht mit dem Kind verreisen.
Wenden Sie sich an ein Familiengericht. Das Gericht prüft, ob die Reise gut für das Kind ist und kann die Reise auch ohne Zustimmung erlauben. Das kann aber einige Zeit dauern. Klären Sie Reisepläne deshalb früh genug.
Das Familiengericht ist eine Abteilung im Bezirksgericht. Welches Bezirksgericht für Ihren Wohnort zuständig ist, können Sie hier suchen:
Sie wollen in ein anderes Land reisen und haben die alleinige Obsorge?
Wenn Sie die alleinige Obsorge haben und mit ihrem Kind verreisen möchten, dann brauchen Sie keine Zustimmung des anderen Elternteils. Informieren Sie das andere Elternteil trotzdem, damit es keine Missverständnisse gibt.
Nehmen Sie am besten eine Bestätigung über die alleinige Obsorge mit. Informationen dazu bekommen Sie bei der Kinder-und Jugendhilfe:
⇛ Kinder- und Jugendhilfe, Stadt Wien
Auch die Geburtsurkunde des Kindes kann als Nachweis helfen. Sie müssen aber in dieser Urkunde als Elternteil eingetragen sein.
Packen Sie diese Unterlagen für die Reise ein:
- Eine Reisevollmacht, wenn sie nicht die alleinige Obsorge haben
- Eine Bestätigung über die alleinige Obsorge
- Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Eine Kopie der amtlichen Lichtbild-Ausweise beider Elternteile
Diese Unterlagen helfen bei Kontrollen – zum Beispiel an der Grenze oder am Flughafen.