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ÖPA fordert: Wohnen für Kinder sicherstellen

Pressemitteilung vom 19.11.2023

Die hohen Kinderkosten von monatlich Euro 900,- pro Kind in alleinerziehenden Familien resultieren zu einem überwiegenden Teil aus den Wohnkosten der Familie. Während in Paarfamilien eine Wohnung meist mit zwei Einkommen finanziert wird, erwirtschaften in getrennt lebenden Familien zwei Elternteile zwei Wohnungen für sich und ihre Kinder. Dies wirkt sich konsequenterweise auf die Wohnqualität aus. Den Kindern fehlt dabei der Platz, um ihre Zukunftschancen voll zu entfalten und sie sind in ihrer sozialen Teilhabe eingeschränkt.

Gleichberechtigtes Aufwachsen bei getrennten Eltern eingeschränkt

In der österreichischen Verfassung ist verankert, dass „jedes Kind Anspruch auf regelmäßige persönliche Beziehungen und direkte Kontakte zu beiden Elternteilen“ hat. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist es jedoch nicht möglich, dass ein Kind in zwei Haushalten gleichberechtigt lebt. Da ein Kind nur einen Hauptwohnsitz haben kann, wird das Kind auch nur an seiner Hauptwohnsitzadresse bei der Vergabe von gefördertem Wohnraum sowie beim Anspruch auf Wohnbeihilfe bzw. weiteren Transfer- und Sozialleistungen berücksichtigt. Die Wohnkosten fallen aber in beiden Haushalten an, insbesondere dann, wenn Kinder nahezu gleichteilig bei beiden Elternteilen aufwachsen. So wird eine gleichteilige Betreuung in zwei Haushalten durch finanzielle Barrieren erschwert. Kindern wird aufgrund fehlender Berücksichtigung ihrer Lebensrealitäten ein im Gesetz verankertes Recht verwehrt: die Möglichkeit, in gleichem Kontakt mit beiden Elternteilen aufzuwachsen.

Mangel an Rückzugsmöglichkeiten

Die meist hohen Wohnkosten und unzureichend auf die Bedürfnisse von Ein-Eltern-Familien geplanten Grundrisse von Wohnungen führen unter anderem dazu, dass es den Kindern und auch ihren Eltern an Rückzugsmöglichkeiten mangelt. „Es fehlt an Raum, um Freund*innen einzuladen, an Raum, um in Ruhe die Hausübungen zu erledigen, an Raum, um sich im Bedarfsfall zurückziehen zu können, oder an Raum, um sich einmal aus dem Weg gehen zu können“, führt Evelyne Martin, Vorstandsvorsitzende der ÖPA, aus. Insbesondere Jugendliche kommen bei fehlenden Rückzugsmöglichkeiten mit ihrem Bedürfnis nach Ablösung und Distanzierung von den Eltern in einen emotionalen Konflikt.

Forderungen für Kinder in getrennt lebenden Familien

„Bereits bei Wohnraumplanungen müssen die Bedürfnisse von getrennt lebenden und Ein-Eltern-Familien mitgedacht werden“, fordert Evelyne Martin. Weiters müssen die Kinder bei der Vergabe von geförderten Wohnungen und beim Anspruch auf Wohnbeihilfe in beiden Haushalten berücksichtigt werden. Nur so kann das Recht der Kinder auf angemessenes Wohnen erfüllt und ihnen in Folge auch eine altersgerechte Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft sowie bestmögliche Entwicklung der eigenen Persönlichkeit ermöglicht werden.

PDF Presseaussendung Kinder haben Recht auf gutes Wohnen

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