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Unterhalt für das Kind Vorarlberg

Unterhalt für das Kind in Vorarlberg

Was ist der Kindesunterhalt?

Eltern müssen sich um den Lebensbedarf vom Kind kümmern. Das bedeutet, Eltern müssen sich um ihr Kind kümmern – und zwar um die Pflege und die Betreuung und die Erziehung. Und auch um die finanziellen Bedürfnisse von ihrem Kind. Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Der Unterhalt hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ab.

Kindesunterhalt, das ist:

Naturalunterhalt

Naturalunterhalt ist Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Freizeitgestaltung. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet Naturalunterhalt.

Geldunterhalt

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Geldunterhalt. Man muss den Geldunterhalt auch zahlen, wenn man keinen Kontakt zum Kind hat.

Restgeldunterhalt

Wenn ein Kind bei beiden Elternteilen abwechselnd lebt und ein Elternteil sehr viel mehr verdient, dann wird ein Restunterhalt ausgerechnet. Der Restunterhalt soll die Lebensstandards bei den Elternteilen ausgleichen, damit es dem Kind bei beiden Eltern gleich gut geht. 

Restgeldunterhalt nennt man auch Ergänzungsunterhalt.

Sonderbedarf

Sonderbedarf sind zusätzliche Kosten für:

  • Ausbildung oder 
  • für medizinische Behandlungen, die mehr kosten als die normale ärztliche Betreuung und nicht von Versicherungen bezahlt werden.


Der Elternteil, der Geldunterhalt leistet, muss auch einen Teil für den Sonderbedarf übernehmen. Kosten für Skikurs, Schullandwochen oder Freizeitbeschäftigungen sind kein Sonderbedarf.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Allgemeines zu Unterhalt, Österreich.gv.at.

Playboygrenze oder Luxusgrenze

Die Höhe vom Unterhalt ist nach oben begrenzt. Diese Grenze wird bestimmt, wenn der Unterhalt festgelegt wird. Sie trifft nur bei sehr großem Einkommen zu.

Mehr Infos dazu finden Sie hier:
Allgemeines zu Unterhalt, Österreich.gv.at.

Bekomme ich als Single Mum Unterhalt?

Single Mum ist eine Person, die durch eine Samenspende schwanger geworden ist. 

Eine künstliche Befruchtung darf nur mit Zustimmung des/der Ehepartners_in, des/der eingetragenen Partners_in oder des/der Lebensgefährten_in durchgeführt werden. Für die Zustimmung von einem_r Lebensgefährten_in brauchen Sie eine schriftliche Urkunde von einem Notar. 

Eine künstliche Befruchtung alleine und ohne Angabe des anderen Elternteils kann man nur im Ausland durchführen. In diesem Fall gibt es dann kein zweites Elternteil, von dem man den Unterhalt einfordern kann. Es besteht auch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Die Single Mum muss dann alles selbst bezahlen.

Eine Statue von Pallas Athene unter strahlend blauen Himmel
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Bekomme ich Unterhalt, wenn der Vater nicht bekannt ist?

Sie können angeben, dass der Vater vom Kind unbekannt ist. Sie bekommen dann keinen Unterhalt und auch keinen Unterhaltsvorschuss.

 

Wie lange bekommt ein Kind Unterhalt?

Wenn das Kind sich selbst erhalten kann, muss kein Unterhalt mehr gezahlt werden. Der Unterhalt ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Auch erwachsene Kinder können Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern haben. Bei Menschen mit einer starken körperlichen und/oder geistigen Einschränkung kann die Unterhaltspflicht zum Beispiel immer bestehen bleiben. 

Auch ein Kind, das nach der Matura studiert, hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Es muss nachweisen, dass es bemüht studiert.

Wenn ein Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, nimmt man an, dass es sich selbst erhalten kann. Für die Zeit der Arbeitssuche kann es aber trotzdem sein, dass man noch Unterhalt zahlen muss.

Mehr Informationen dazu und Beispiele finden Sie hier:
Kindesunterhalt in Österreich, Österreich.gv.at
Dauer der Unterhaltspflicht, Österreich.gv.at

Wieviel Unterhaltsanspruch hat mein Kind?

Die Höhe des Kindesunterhalts ist immer unterschiedlich und wird individuell bemessen. Es gibt verschiedene Bemessungsmodelle für die unterschiedlichen Unterhaltsformen.

Es hängt von einigen Dingen ab.
Zum Beispiel:

  • Wie oft übernimmt der Elternteil die Betreuung und Erziehung für das Kind.
  • Wie viel verdient der Elternteil.
  • Müssen die Elternteile auch Unterhalt an andere Personen zahlen. 
  • Wie viel eigenes Einkommen hat das Kind.
  • wie alt das Kind ist


Mehr Infos zu Berechnung vom Unterhalt finden Sie hier:
Unterhaltsberechnung Prozentmethode, Österreich.gv.at

 

Mit dem Unterhaltsrechner der Jugendwohlfahrt können Sie ausrechnen, wie hoch der Unterhalt ungefähr sein wird.

Den Unterhaltsrechner finden Sie hier:
Unterhaltsrechner, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt

Wie kann ich Unterhalt für mein Kind vereinbaren?

Unterhalt kann man privat, bei Gericht und/oder bei der Kinder- und Jugendhilfe vereinbaren.

Wie vereinbare ich den Unterhalt privat?

Man kann eine private Vereinbarung mündlich oder schriftlich machen. Eine private Vereinbarung ist nicht rechtsbindend. Mündliche Vereinbarungen kann man später nur schwer nachweisen. Daher sollte man eine private Vereinbarung unbedingt schriftlich machen. Eine private Vereinbarung nennt man auch freie Vereinbarung.

Was sollte in einer Vereinbarung stehen: 

  •  alle Vor- und Nachnamen und Geburtsdaten von
    • der Person, die Unterhalt bezahlt
    • der Person, die Unterhalt bekommt
    • dem Kind/ den Kindern
  • die Wohnorte zum Zeitpunkt der Vereinbarung
  • die festgelegte Höhe des Unterhalts für das Kind
  • wann der Unterhalt gezahlt wird
  • wie andere finanzielle Ausgaben aufgeteilt und geregelt werden: z. B. Urlaube, Schulausflüge, medizinische Ausgaben, Kinderbetreuung, etc. 
  • Eventuell: Regelungen zum Kontaktrecht, vor allem dann, wenn das Einfluss auf die Unterhaltshöhe hat.
Eine Nahaufnahme von einem Richterhammer. Im Hintergrund befinden sich ein Häuschen aus Karton, ein Stapel Silbermünzen und eine Waage.
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Wichtiger Hinweis:

Manche Behörden verlangen einen Nachweis zum Unterhalt. Dann müssen Sie einen Unterhaltstitel beim Gericht oder der Kinder- und Jugendhilfe beantragen. Der Unterhalt wird dann neu bemessen!
Ein Unterhaltstitel ist ein Dokument vom Gericht. Darin steht, wie viel Unterhalt ein Elternteil zahlen muss.

 

Wie vereinbare ich den Unterhalt bei der Kinder- und Jugendhilfe?

Sie können bei der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit dem anderen Elternteil eine schriftliche Vereinbarung treffen. Beide Eltern kommen zu einem Termin bei der Kinder- und Jugendhilfe und einigen sich, wie hoch der Unterhalt sein wird. Die Vereinbarung ist rechtsbindend und auch vor Behörden gültig.

Die Kontaktdaten der Kinder- und Jugendhilfe in Ihrem Bundesland finden Sie hier:

Kinder- und Jugendhilfe Vorarlberg

Wie vereinbare ich den Unterhalt bei Gericht?

Sie können den Unterhalt auch bei Gericht vereinbaren und dafür einen Antrag stellen. Bei Gericht wird ein „Titel” erwirkt. Dort wird festgehalten, wie hoch der Unterhalt ist.
Wenn das Kind noch minderjährig ist, dann vertritt ein Elternteil das Kind. Wenn das Kind volljährig ist, dann muss es sich selbst vertreten. 

Das Bezirksgericht am Wohnort vom Kind ist dafür zuständig. Hier finden Sie das zuständige Gericht. Geben Sie die Postleitzahl ein, dann können Sie das richtige Bezirksgericht finden: 

Gerichtssuche, Justiz.gv.at  

Sie können auch die Kinder- und Jugendhilfe beauftragen, dass sie im Namen vom Kind den Unterhalt beim anderen Elternteil einfordert. Die Kinder- und Jugendhilfe vertritt das Kind vor Gericht und stellt die notwendigen Anträge. Außerdem überprüft sie, ob der Unterhalt gezahlt wird. Wenn der Unterhalt nicht oder unregelmäßig oder zu wenig gezahlt wird, stellt sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss.

Wann muss kein Unterhalt bezahlt werden?

Manchmal muss kein Unterhalt gezahlt werden, wenn diese drei Punkte gleichzeitig erfüllt sind:

  • Beide Elternteile betreuen das Kind gleichwertig.
  • Beide Elternteile teilen die Kosten für die Betreuung UND teilen sich auch andere Kosten gleich auf: zum Beispiel für Schuhe, Kleidung, Sportsachen, Schulkosten.
  • Das Einkommen der Elternteile ist ungefähr gleich hoch.


WICHTIG:
Betreuen beide Eltern das Kind etwa gleich viel und haben ein etwa gleich hohes Einkommen, aber ein Elternteil zahlt meistens die Dinge, die das Kind in beiden Haushalten braucht, dann steht dem Kind ein Ausgleichsanspruch gegen dem Elternteil zu, der weniger zahlt. Das heißt, dieses Elternteil muss zum Beispiel für Bekleidung, Vereinsmitgliedschaften, Fahrrad oder Ski bezahlen.

Eigene Einkünfte vom Kind

Wenn das Kind ein eigenes und regelmäßiges Einkommen oder ein eigenes Vermögen hat, dann hat das Einfluss auf den Unterhalt. Die Eltern müssen dann weniger oder keinen Unterhalt zahlen.

Lehrlingsentschädigungen zählen zum Beispiel als eigenes Einkommen vom Kind.

In der Zeit vom Präsenz- oder Zivildienst (Bundesheer) müssen die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Das Kind bekommt in der Zeit eine Ersatzleistung vom Staat bezahlt. Wenn ein Elternteil besonders viel verdient, dann kann es sein, dass der Anspruch auf Unterhalt auch in dieser Zeit weiter besteht. Das  wird im Einzelfall entschieden.

Nicht zum eigenen Einkommen vom Kind zählen:

  • Schülerbeihilfe
  • Studienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Familienbeihilfe
  • geringe Einkünfte aus einer kurzfristigen Ferialtätigkeit („Taschengeld“)

 

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Hinweis:

Wenn ein Kind eine Ausbildung macht (z. B. Studium, Matura oder Lehre), muss es nicht nebenher arbeiten. 

Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Eigene Einkünfte des Kindes, österreich.gv.at

Welche Ansprüche hat das Kind, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil verstirbt?

Wenn ein Elternteil stirbt, kann es sein, dass Ihr Kind Anspruch auf eine Halbwaisenrente hat.

Unterhalt mit Auslandsbezug

Sie leben mit Ihrem Kind in Österreich und der Elternteil, der Unterhalt zahlen muss, lebt im EU-Ausland? Dann können Sie beim Bezirksgericht einen Antrag auf Unterhalt stellen. Das Bezirksgericht fordert den Unterhalt ein und kümmert sich dann darum, dass Sie das Geld bekommen. Die Höhe vom Unterhalt kann an den Lebensstandard vom Land angepasst werden, in dem der andere Elternteil lebt. 

In manchen Ländern ist die Durchsetzung von Unterhalt nicht geregelt. Es kann dann schwierig sein, den anderen Elternteil dazu zu bringen, den Unterhalt zu zahlen. 

Lassen Sie sich in jedem Fall bei der Kinder- und Jugendhilfe beraten! In bestimmten Fällen kann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Die Kontaktdaten der Kinder- und Jugendhilfe in Ihrem Bundesland finden Sie hier:
Kinder- und Jugendhilfe Vorarlberg

Weitere Infos zur Geltendmachung von Unterhalt in Österreich (und anderen EU-Mitgliedstaaten) finden Sie hier:
Unterhaltsansprüche von Familienangehörigen, Europäisches Justizportal
Unterhaltsansprüche mit Auslandsbezug, Österreich.gv.at

Was mache ich, wenn das andere Elternteil nicht zahlt? Was ist Unterhaltsvorschuss?

Wenn es schwierig ist, den Unterhalt für ein Kind zu bekommen, kann man bei Gericht einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Einen Unterhaltsvorschuss bekommt man, wenn man keinen oder zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt bekommt. Der Staat streckt das Geld für den Unterhalt vor. Der Elternteil, der den Unterhalt zahlen muss, zahlt dann das Geld an den Staat zurück. Der Unterhaltsvorschuss wird jeweils für 5 Jahre gewährt, dann muss man einen neuen Antrag stellen. Den Unterhaltsvorschuss bekommen Kinder bis 18 Jahre.

Zur Obsorge für Ihr Kind gehört auch, dass der Unterhalt geregelt wird. Stellen Sie schnell einen Antrag! Oder wenden Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe. Sie hilft auch bei Konflikten.

Sie können auch die Kinder- und Jugendhilfe beauftragen, im Namen vom Kind den Unterhalt beim anderen Elternteil einzufordern. Die Kinder- und Jugendhilfe vertritt das Kind vor Gericht und stellt die notwendigen Anträge. Außerdem überprüft sie, ob der Unterhalt gezahlt wird. Wenn der Unterhalt nicht oder unregelmäßig gezahlt wird, stellt sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss.

Das Bezirksgericht am Wohnort vom Kind ist für den Unterhaltsvorschuss zuständig. Im folgenden Link finden Sie das zuständige Gericht. Geben Sie die Postleitzahl ein, dann können Sie das richtige Bezirksgericht finden:
Gerichtssuche, Justiz.gv.at  

Mehr Infos zum Unterhaltsvorschuss und die Voraussetzungen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Justiz:
Unterhaltsvorschuss, Justiz.gv.at

Was bedeutet Anspannung? Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil weniger verdient als er könnte.

Beide Eltern müssen ihr Bestes tun, um Geld für ihr Kind bereitzustellen. Wenn ein Elternteil nicht arbeitet oder wenig verdient, obwohl er/sie mehr verdienen könnte, kann das Gericht ihn/sie dazu verpflichten, mehr Geld für das Kind zu zahlen. Dabei wird angenommen, wie viel Geld der Elternteil verdienen könnte. Danach wird der Unterhalt berechnet. Deshalb muss dieser Elternteil mehr zahlen, auch wenn das Einkommen klein ist. Das nennt man das Anspannungsprinzip. Es wird individuell geregelt.

Wo kann ich mich zum Thema Unterhalt in Vorarlberg beraten lassen?

Es gibt viele verschiedene Stellen, wo Sie Beratung finden. Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Hier finden Sie eine Auswahl:

Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg
Beratungsstellen, Familienberatungstellen Österreich
Österreichische ARGE für Jugendwohlfahrt (Online-Rechner zu Unterhaltsfragen, vertritt die Rechte der Kinder nach außen)
Beratungsstellen – Familien- und Scheidungsberatung bei Gericht, Bundeskanzleramt (Erstberatung bei Gericht)

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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