Rundfunkgebühren in der Steiermark
Kosten für Fernseher und Radio
In Österreich müssen alle Menschen, die einen Fernseher oder ein Radio haben, Rundfunkgebühren zahlen. Mit diesen Gebühren werden die Angebote des ORF finanziert.
In manchen Fällen können Sie sich von den Rundfunkgebühren (GIS) befreien lassen.
Wie kann ich mich von Gebühren für die GIS befreien lassen?
Wenn Sie sozial oder körperlich hilfsbedürftig sind, können Sie sich von den Rundfunkgebühren (GIS) befreien lassen.
Sie können sich zum Beispiel befreien lassen, wenn Sie
- Kinderbetreuungsgeld
- Mindestsicherung oder Sozialhilfe
- Pflegegeld
- Studienbeihilfe
bekommen.
Sie können sich nur für eine Wohnung befreien lassen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Das bedeutet, Sie sind in der Wohnung gemeldet. Und es ist die Wohnung, wo Sie die meiste Zeit verbringen.
Sie können bei der GIS auch einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt beantragen. Das bedeutet, dass Sie weniger Telefonkosten zahlen müssen.
Mit dem Befreiungsrechner der GIS können Sie ausrechnen, ob Sie befreit werden.
Oder ob Sie Zuschüsse erhalten.
Infos und Antragsformulare finden Sie auf der Website der GIS:
Wichtiger Hinweis:
Sie können die Befreiung nur in Ihrem eigenen Namen beantragen. Sie können die Befreiung nicht für andere Personen beantragen.
Was mache ich, wenn ich Probleme mit einem Telefon- oder Internetanbieter habe?
Bei Problemen können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) wenden. Dort bekommen Sie Hilfe. Und es wird zwischen Ihnen und dem Anbieter vermittelt.
Weitere Infos finden Sie hier: