Fünf Stofftiere sind auf der Rückenlehne einer roten Couch platziert.
© ÖPA
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Wohnungslosigkeit, Delogierung, Flucht und Migration Burgenland

Wohnungslosigkeit, Delogierung, Flucht und Migration Burgenland

Was ist Wohnungslosigkeit?

Wohnungslosigkeit bedeutet, dass eine Person keine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus hat. Drohende Wohnungslosigkeit bedeutet, dass eine Person die Wohnung oder das Haus bald verliert. Eine Person verliert eine Wohnung oder ein Haus zum Beispiel, weil sie nicht genug Geld hat. Die Person kann die Miete dann nicht mehr zahlen.

Sie sind von Wohnungslosigkeit betroffen? Sie müssen durch diese schwierige Situation nicht alleine durch. Holen Sie sich Hilfe!

Wo finde ich Hilfe bei Wohnungslosigkeit?

Im Burgenland gibt es Organisationen, die bei Wohnungslosigkeit helfen. Mehr Infos dazu finden Sie hier:

Caritas Burgenland
Sozialhaus Burgenland
Rotes Kreuz Burgenland

Was ist eine Delogierung?

Eine Delogierung ist die Zwangsräumung einer Mietwohnung. Das heißt also, dass man gezwungen wird, aus der Wohnung auszuziehen. Eine Delogierung passiert meistens aufgrund von hohen Mietschulden. Wenn Sie Ihre Miete nicht bezahlen können, bekommen Sie zunächst eine Mahnung. Wenn Sie auch dann die Miete nicht bezahlen können, kann es zu einer Mietzinsklage oder einer Räumungsklage kommen. Dabei werden Sie gerichtlich verpflichtet, Ihren Mietrückstand zu bezahlen. Wenn Sie den Mietrückstand nicht bezahlen können, kann es zu einer Delogierung kommen.

Mehr Infos zum Ablauf einer Delogierung finden Sie hier:

Delogierung – Räumungsklagen – Zwangsräumung, Caritas Steiermark 

Eine Nahaufnahme von einem Richterhammer. Im Hintergrund befinden sich ein Häuschen aus Karton, ein Stapel Silbermünzen und eine Waage.
© i-stock

Wichtig:

Eine Delogierung ist der letzte Schritt. Eine Delogierung kann verhindert werden. Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie Angst haben, Ihre Wohnung zu verlieren. Lassen Sie sich beraten. Mehr Infos dazu finden Sie im Kompass unter Wohnungssicherung:

Kompass Wohnungssicherung

Ich werde delogiert! Was kann ich tun?

Wenn es möglich ist, räumen Sie Ihre Wohnung selbst. Dann ist kein Räumungstrupp notwendig und das erspart Ihnen Kosten. Geben Sie außerdem alle Schlüssel zurück. Dann muss kein Schlüsseldienst kommen und das erspart Ihnen auch Kosten.

Wenn Sie wohnungslos sind, können Sie sich an eine Notschlafstelle oder ein Frauenhaus wenden. Dort können Sie eine Zeitlang wohnen und bekommen Unterstützung. Mehr Infos dazu finden Sie hier:

Weitere Infos zu Frauenhäuser und Mutter-Kind-Häuser finden Sie im Kompass:

Kompass Frauenhäuser und Mutter-Kind-Häuser

Was gilt bei Flucht und Migration?

Wenn eine Person nach Österreich flüchtet, kommt sie zuerst in ein Erstaufnahmezentrum. Danach wird sie in einer Einrichtung der Bundesländer untergebracht. Im Asylverfahren bekommen Asylwerber*innen die sogenannte Grundversorgung. Dazu gehört die Unterbringung und Verpflegung von Asylwerber*innen. 

Wird Asyl gewährt, scheiden subsidiär Schutzbedürftige und Asylberechtigte innerhalb von 4 Monaten aus der Grundversorgung aus. Das bedeutet, sie müssen eine private Wohnung suchen. Auch Asylwerber*innen können in eine private Wohnung ziehen. Die Mietkosten sind oft hoch. Deshalb ist es für viele schwierig, eine leistbare Wohnung zu finden.

In Österreich gibt es aber einige Organisationen, die bei der Wohnungssuche helfen.

Achtung:

Für ukrainische Geflüchtete („Vertriebene“) gelten eigene Bestimmungen. Sie müssen sich nur bei der Polizei registrieren und kommen nicht in ein Erstaufnahmezentrum. Ukrainer*innen haben aber bei Bedarf auch Anspruch auf Grundversorgung.

Unser Tipp:

Lassen Sie sich unbedingt in Ihrem Bundesland beraten. Die Regelungen und Angebote sind teilweise sehr verschieden.

Welche Unterkünfte gibt es für subsidiär Schutzbedürftige, Asylwerber*innen und Asylberechtigte?

Im Burgenland bietet die Caritas Unterkünfte für subsidiär Schutzbedürftige, Asylwerber*innen und Asylberechtigte an. Mehr Infos dazu finden Sie hier:

Caritas Burgenland

Wo finde ich noch mehr Hilfe zum Thema Wohnen?

Gute Tipps und Hilfen zum Thema Wohnen für subsidiär Schutzbedürftige, Asylwerber*innen und Asylberechtigte gibt es hier: 

Flüchtlinge Willkommen

Wohnberatungsstelle WIWA, Diakonie

Für passende Angebote der Diakonie müssen Sie auf der Website Ihr Bundesland auswählen.

Wenn Alleinerziehende ungleich behandelt werden, zeigen wir das auf.

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